
Dein Gründungszuschuss-Rechner
Schätzwert (Phase 1: ALG I + 300 €, max. 3.621 €/Monat · Phase 2: 300 €/Monat).
⚠️ Unverbindlicher Schätzwert, keine Zusage. Phase 2 nur bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit & gesondertem Antrag. Ermessensleistung.
So wird gerechnet
Die Formel hinter dem Gründungszuschuss
Beispiele
Drei typische Rechenbeispiele
Wichtig zu wissen
Was den Betrag am Ende entscheidet
- Die Höhe deines ALG I bestimmt Phase 1 — je höher, desto mehr Gesamtförderung.
- Phase 2 ist nicht automatisch — sie muss beantragt und begründet werden.
- Ob überhaupt bewilligt wird, hängt von Tragfähigkeit & Argumentation ab (Ermessensleistung).
Wir sorgen dafür, dass dein Antrag genau das überzeugend darstellt.
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Erfahrung, die deine Chancen erhöht — und Beratung in deiner Sprache
Seit 2006 begleiten wir Gründer:innen zu Förderung und Selbstständigkeit. Unser Team vereint verschiedene fachliche Schwerpunkte und berät dich mehrsprachig.
Häufige Fragen
FAQ zum Gründungszuschuss-Betrag
Die Formel: 6 × (ALG I + 300 €) + 2.700 €. Phase 1 (6 Monate) = dein ALG I plus 300 € monatlich (max. 3.621 €/Monat, 2026), Phase 2 (9 Monate) = je 300 €. Probier es im Rechner oben mit deinem eigenen ALG-I-Betrag aus.
Ja. In Phase 1 erhältst du dein bisheriges ALG I weiter plus 300 € monatlich für deine soziale Absicherung – bis zum Höchstbetrag von 3.621 €/Monat (2026).
Der monatliche Gründungszuschuss in Phase 1 (ALG I + 300 €) ist 2026 auf maximal 3.621 €/Monat gedeckelt. Liegt dein ALG I höher, bleibt der Monatsbetrag bei diesem Maximum.
Nein. Die zweiten neun Monate (je 300 €) müssen gesondert beantragt werden und setzen eine nachgewiesene, intensive Geschäftstätigkeit voraus.
Vor allem von der Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes I, das die Basis für Phase 1 bildet (bis zum Deckel). Die 300 € und Phase 2 sind fix.
Nein – es ist ein unverbindlicher Schätzwert. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit. Mehr zu Voraussetzungen und Chancen: Gründungszuschuss.
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Entscheidend sind eine überzeugende Finanzplanung und die richtige Argumentation. Genau daran arbeiten wir mit dir – siehe Businessplan für die Förderung und fachkundige Stellungnahme.
* Eigene Auswertung der begleiteten Anträge — keine Garantie für eine Bewilligung.

KI-generiertes Symbolbild
