Wissen · Jobcenter-Förderung
Einstiegsgeld & Co.: die Jobcenter-Förderungen, die kaum ein Berater kennt.
Wer Bürgergeld bezieht und gründen will, kann gleich drei Töpfe nutzen — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss und ein zinsloses Darlehen. Der Haken: Die wenigsten wissen, wie das geht. Wir schon.

Spezialwissen, das den Unterschied macht
Nur sehr wenige Gründungsberater kennen sich mit Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss und dem zinslosen Darlehen der Jobcenter wirklich aus. Genau hier liegt unsere Stärke — seit Jahren und in hunderten Fällen.
Drei Töpfe für Gründer im Bürgergeld
Diese Jobcenter-Förderungen stehen dir offen
Der Knackpunkt
Die Anlage EKS entscheidet — und ist tückisch
Für Einstiegsgeld und weiterlaufendes Bürgergeld musst du deine Selbstständigkeit in der Anlage EKS nachvollziehbar planen: Umsatz, Betriebsausgaben, Gewinn. Kleine Fehler führen oft zu Ablehnung oder Rückforderung.
- Realistische, aber überzeugende Planung
- Tragfähigkeit und Bedürftigkeit im richtigen Verhältnis
- Abstimmung mit den Anforderungen deines Jobcenters
Wir übernehmen die EKS mit dir
Du bekommst verständliche Vorlagen und wir gehen jede Position gemeinsam durch — bis der Antrag sauber steht.
Für wen?
Voraussetzungen fürs Einstiegsgeld
- Du beziehst Bürgergeld (Grundsicherung über das Jobcenter)
- Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf
- Deine Gründung ist tragfähig (Businessplan + EKS)
Einstiegsgeld ist – wie alle Jobcenter-Leistungen – eine Ermessensleistung. Die richtige Vorbereitung entscheidet.
Weiterlesen
Passende Wissens-Themen
Warum Gründer-Helden
Erfahrung, die deine Chancen erhöht — und Beratung in deiner Sprache
Seit 2006 begleiten wir Gründer:innen zu Förderung und Selbstständigkeit. Unser Team vereint verschiedene fachliche Schwerpunkte und berät dich mehrsprachig.
Häufige Fragen
FAQ zu Einstiegsgeld & Jobcenter-Förderung
Ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters nach § 16b SGB II, den Bürgergeld-Bezieher zusätzlich erhalten können, wenn sie sich hauptberuflich selbstständig machen. Er sichert die Startphase zusätzlich ab.
Die Höhe wird individuell bemessen (u. a. nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft) und kann für bis zu 24 Monate gewährt werden. Es ist eine Ermessensleistung.
Nach § 16c SGB II kann das Jobcenter Zuschüsse für notwendige Sachgüter (z. B. Ausstattung) von bis zu 5.000 € gewähren. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Ja. Für größere Anschaffungen kann das Jobcenter nach § 16c SGB II ein zinsloses Darlehen gewähren. Auch das ist eine Ermessensleistung. Weitere Finanzierungswege: Mikrokredit für Gründer.
Die „Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“. Darin planst du Umsatz, Betriebsausgaben und Gewinn. Sie ist entscheidend für die Bewilligung und das weiterlaufende Bürgergeld – und fehleranfällig. Wir erstellen sie gemeinsam mit dir, aufbauend auf deinem Businessplan.
Nein. Der Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Bezieher, das Einstiegsgeld an Bürgergeld-Bezieher. Welcher Weg für dich gilt, hängt von deiner Leistungsart ab – wir klären das mit dir.
Nein, es ist eine Ermessensleistung. Voraussetzung sind u. a. Bürgergeld-Bezug und eine tragfähige, hauptberufliche Gründung. Eine überzeugende Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.
Weil sich kaum jemand mit Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, zinslosem Darlehen und der Anlage EKS wirklich auskennt. Fehler führen schnell zur Ablehnung – mit Erfahrung lässt sich das vermeiden.
* Eigene Auswertung der begleiteten Anträge — keine Garantie für eine Bewilligung.

KI-generiertes Symbolbild
