Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss & Darlehen vom Jobcenter2026-08-19T22:13:04+02:00

Wissen · Jobcenter-Förderung

Einstiegsgeld & Co.: die Jobcenter-Förderungen, die kaum ein Berater kennt.

Wer Bürgergeld bezieht und gründen will, kann gleich drei Töpfe nutzen — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss und ein zinsloses Darlehen. Der Haken: Die wenigsten wissen, wie das geht. Wir schon.

Gründerin spricht mit einer Beratungsperson über Einstiegsgeld und Förderung
KI-generiertes Symbolbild

§ 16b/c

Spezialwissen, das den Unterschied macht

Nur sehr wenige Gründungsberater kennen sich mit Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss und dem zinslosen Darlehen der Jobcenter wirklich aus. Genau hier liegt unsere Stärke — seit Jahren und in hunderten Fällen.


Drei Töpfe für Gründer im Bürgergeld

Diese Jobcenter-Förderungen stehen dir offen

1

Einstiegsgeld

Ein monatlicher Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld in der Startphase — individuell bemessen, bis zu 24 Monate möglich.

Dein laufendes Sicherheitsnetz.

2

Investitionskosten­zuschuss

Zuschuss für notwendige Sachgüter – bis zu 5.000 € nach § 16c SGB II. Muss nicht zurückgezahlt werden.

Startkapital, das du nicht zurückzahlst.

3

Zinsloses Darlehen

Für größere Anschaffungen kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren (§ 16c SGB II).

Fair finanzieren, ohne Zinsen.


Der Knackpunkt

Die Anlage EKS entscheidet — und ist tückisch

Für Einstiegsgeld und weiterlaufendes Bürgergeld musst du deine Selbstständigkeit in der Anlage EKS nachvollziehbar planen: Umsatz, Betriebsausgaben, Gewinn. Kleine Fehler führen oft zu Ablehnung oder Rückforderung.

  • Realistische, aber überzeugende Planung
  • Tragfähigkeit und Bedürftigkeit im richtigen Verhältnis
  • Abstimmung mit den Anforderungen deines Jobcenters

Wir übernehmen die EKS mit dir

Du bekommst verständliche Vorlagen und wir gehen jede Position gemeinsam durch — bis der Antrag sauber steht.

⚠️ Ehrlich: Die EKS ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Genau deshalb lohnt sich erfahrene Begleitung.

Für wen?

Voraussetzungen fürs Einstiegsgeld

  • Du beziehst Bürgergeld (Grundsicherung über das Jobcenter)
  • Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf
  • Deine Gründung ist tragfähig (Businessplan + EKS)

Einstiegsgeld ist – wie alle Jobcenter-Leistungen – eine Ermessensleistung. Die richtige Vorbereitung entscheidet.


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Warum Gründer-Helden

Erfahrung, die deine Chancen erhöht — und Beratung in deiner Sprache

Seit 2006 begleiten wir Gründer:innen zu Förderung und Selbstständigkeit. Unser Team vereint verschiedene fachliche Schwerpunkte und berät dich mehrsprachig.

2006
Gründungsberatung seit
900+
begleitete Förderfälle
98 %
Erfolgsquote*
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Coaches mit verschiedenen Schwerpunkten — und Beratung in deiner Sprache:
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Häufige Fragen

FAQ zu Einstiegsgeld & Jobcenter-Förderung

Was ist das Einstiegsgeld?2026-07-21T17:00:50+02:00

Ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters nach § 16b SGB II, den Bürgergeld-Bezieher zusätzlich erhalten können, wenn sie sich hauptberuflich selbstständig machen. Er sichert die Startphase zusätzlich ab.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?2026-07-21T17:00:51+02:00

Die Höhe wird individuell bemessen (u. a. nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft) und kann für bis zu 24 Monate gewährt werden. Es ist eine Ermessensleistung.

Was ist der Investitionskostenzuschuss?2026-07-21T17:00:51+02:00

Nach § 16c SGB II kann das Jobcenter Zuschüsse für notwendige Sachgüter (z. B. Ausstattung) von bis zu 5.000 € gewähren. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Gibt es beim Jobcenter auch ein zinsloses Darlehen?2026-07-21T17:00:52+02:00

Ja. Für größere Anschaffungen kann das Jobcenter nach § 16c SGB II ein zinsloses Darlehen gewähren. Auch das ist eine Ermessensleistung. Weitere Finanzierungswege: Mikrokredit für Gründer.

Was ist die Anlage EKS und warum ist sie so wichtig?2026-07-21T17:00:52+02:00

Die „Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“. Darin planst du Umsatz, Betriebsausgaben und Gewinn. Sie ist entscheidend für die Bewilligung und das weiterlaufende Bürgergeld – und fehleranfällig. Wir erstellen sie gemeinsam mit dir, aufbauend auf deinem Businessplan.

Kann ich Einstiegsgeld und Gründungszuschuss gleichzeitig bekommen?2026-07-21T17:00:53+02:00

Nein. Der Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Bezieher, das Einstiegsgeld an Bürgergeld-Bezieher. Welcher Weg für dich gilt, hängt von deiner Leistungsart ab – wir klären das mit dir.

Habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld?2026-07-21T17:00:53+02:00

Nein, es ist eine Ermessensleistung. Voraussetzung sind u. a. Bürgergeld-Bezug und eine tragfähige, hauptberufliche Gründung. Eine überzeugende Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.

Warum ist erfahrene Begleitung hier so wichtig?2026-07-21T17:00:54+02:00

Weil sich kaum jemand mit Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, zinslosem Darlehen und der Anlage EKS wirklich auskennt. Fehler führen schnell zur Ablehnung – mit Erfahrung lässt sich das vermeiden.


Hol dir die Jobcenter-Förderung, die dir zusteht.

Wir kennen die Instrumente, die andere übersehen — und bereiten deinen Antrag samt EKS mit dir vor.


* Eigene Auswertung der begleiteten Anträge — keine Garantie für eine Bewilligung.

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