Werbepartner werden2026-08-29T11:36:16+02:00

Partnerschaft mit Gründer-Helden

Empfehle uns weiter – und verdiene mit jeder geförderten Gründung

Als Werbepartner der Gründer Helden empfiehlst du Menschen in deinem Netzwerk unser AVGS-Gründungscoaching. Für jede Unterrichtseinheit, die stattfindet, erhältst du eine feste Vergütung – transparent, nachvollziehbar und ohne zusätzlichen Beratungsaufwand.

Jetzt Partner werden

Warum Partner werden?

Du kennst Menschen, die gründen wollen oder Unterstützung bei ihrem nächsten beruflichen Schritt brauchen. Wir übernehmen das Coaching, du erhältst eine faire Beteiligung und behältst den Überblick.

Feste Vergütung

Pro stattfindender Unterrichtseinheit deines vermittelten Teilnehmers erhältst du eine transparente und nachvollziehbare Provision.

Eigener Empfehlungslink

Du erhältst deinen persönlichen Link für E-Mail, WhatsApp, Social Media oder deine eigene Website.

Eigenes Dashboard

Du siehst, welche Anfragen über dich eingegangen sind und welchen Status die Vermittlungen haben.

So funktioniert die Partnerschaft

Der Ablauf ist klar und bleibt für dich schlank.

01Registrieren

Du meldest dich als Werbepartner an.

02Link erhalten

Wir richten deinen persönlichen Zugang ein.

03Empfehlen

Du teilst den Link mit passenden Interessenten.

04Coaching starten

Interessenten fragen ein Erstgespräch an.

05Vergütung erhalten

Bei erfolgreichem Coaching erhältst du deine Vergütung.

Für wen ist das interessant?

Die Partnerschaft passt zu Menschen und Organisationen mit einem relevanten Netzwerk rund um Beruf, Gründung und Weiterentwicklung.

Steuerberater und Finanzberater
Personalvermittler
Personalvermittler
Personalvermittler
Coaches, Trainer und Berater aus angrenzenden Bereichen
Private Karriereberater, Outplacement-Berater und Transfergesellschaften
Unternehmensverbände, Netzwerke und Alumni-Gruppen
Privatpersonen mit passenden Kontakten
Kooperationspartner aus Bildung und beruflicher Entwicklung
Wichtig für öffentliche Stellen: Beschäftigte von Jobcentern, Arbeitsagenturen und anderen öffentlichen Bewilligungsstellen können keine Partnervergütung erhalten. Für öffentliche Einrichtungen bieten wir ausschließlich eine institutionelle Kooperation ohne Vergütung an. Institutionelle Kooperation ohne Vergütung

Was bedeutet eine UE und wie wird die Vergütung berechnet?

UE bedeutet Unterrichtseinheit. Im Coaching ist damit eine einzelne abrechenbare Einheit gemeint; die genaue Dauer und Abrechnung richten sich nach der jeweiligen Maßnahme- und Partnervereinbarung. Die Vergütung entsteht nicht pauschal für einen Kontakt, sondern für tatsächlich stattfindende und abrechenbare UE eines vermittelten Kunden.

Der aktuell hinterlegte Vergütungssatz beträgt 7,50 € brutto je UE einschließlich Umsatzsteuer. Bei umsatzsteuerpflichtigen Partnern wird auf diesen Betrag keine zusätzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen. Die Auszahlung erfolgt zeitnah, nachdem die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die entsprechende Coachingvergütung an Gründer-Helden ausgezahlt hat.

Beispiel 1 · ein vermittelter Kunde1 Kunde × 40 UE = 300 € brutto

Wenn ein Kunde 40 Unterrichtseinheiten tatsächlich absolviert und diese abgerechnet werden, ergibt das im Rechenbeispiel 300 € brutto Partnervergütung.

Beispiel 2 · mehrere Kunden3 Kunden × 40 UE = 900 € brutto

Vermittelst du drei Kunden mit jeweils 40 tatsächlich stattfindenden UE, ergibt das zusammen 120 UE und damit 900 € brutto.

Der Rechner kalkuliert eine ausgewählte Fallzahl, kein regelmäßiges Monatseinkommen.

1 Kunde2 Kunden10 Kunden

0 UE40 UE je Kunde135 UE
Gesamt-UE der ausgewählten Fälle80
Beispielhafte Gesamtvergütung600,00 €
Vergütung je ausgewähltem Kunden300,00 €
Auszahlung: zeitnah nach Auszahlung der entsprechenden Coachingvergütung durch Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter an Gründer-Helden.

Orientierungsrechner, keine Vergütungszusage. Entscheidend sind die tatsächlich stattfindenden und abrechenbaren UE sowie die individuelle Partnervereinbarung.

Bereit, loszulegen?

Die Registrierung dauert zwei Minuten. Wir richten deinen Zugang persönlich ein und schicken dir deinen Empfehlungslink.

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Häufige Fragen zur Werbepartnerschaft

Wie hoch ist die Vergütung als Werbepartner?2026-08-26T19:32:23+02:00

Der aktuelle interne Vergütungssatz beträgt 7,50 € je tatsächlich stattfindender Unterrichtseinheit (UE), sofern die Voraussetzungen der individuellen Partnervereinbarung erfüllt sind. Die Beispielrechnung auf dieser Seite ersetzt keine Vereinbarung.

Wofür erhalte ich die Partnervergütung?2026-08-26T19:32:24+02:00

Die Vergütung knüpft an die tatsächlich stattfindenden Unterrichtseinheiten eines von dir vermittelten Teilnehmers an. Eine bloße Weitergabe eines Links oder eine unverbindliche Anfrage löst nicht automatisch eine Vergütung aus.

Wie viele Unterrichtseinheiten kann ich im Rechner eingeben?2026-08-26T19:32:24+02:00

Der Orientierungsrechner stellt beispielhaft bis zu 135 Unterrichtseinheiten dar. Er dient zur schnellen Hochrechnung und bildet nicht automatisch jeden individuellen Coachingverlauf oder jede vertragliche Abrechnung ab.

Wie funktioniert die Registrierung als Werbepartner?2026-08-26T19:32:24+02:00

Du übermittelst Name, Firma, E-Mail und Telefon über das Registrierungsformular. Wir prüfen die Angaben, legen deinen Zugang manuell an und senden dir deinen persönlichen Empfehlungslink.

Was sehe ich im Partner-Dashboard?2026-08-26T19:32:25+02:00

Im Partnerbereich kannst du die über deinen Link eingegangenen Anfragen und deren Status nachvollziehen. Die konkrete Darstellung richtet sich nach dem eingesetzten Partner-Plugin und den dort gespeicherten Daten.

Muss ich selbst beraten oder verkaufen?2026-08-26T19:32:25+02:00

Nein. Deine Aufgabe ist die passende Empfehlung in deinem Netzwerk. Das Erstgespräch und das AVGS-Gründungscoaching werden von Gründer-Helden durchgeführt. Du solltest Interessenten keine Förderzusage oder fachliche Einzelfallentscheidung versprechen.

Für wen eignet sich die Partnerschaft?2026-08-29T11:36:13+02:00

Geeignet ist sie zum Beispiel für Steuerberater und Finanzberater, Personalvermittler, Coaches, Trainer, private Karriereberater, Outplacement-Berater, Transfergesellschaften, Netzwerke, Verbände und Privatpersonen mit passenden Kontakten. Rechtsanwälte sind nicht Teil des provisionsbezogenen Partnerprogramms. Beschäftigte von Jobcentern, Arbeitsagenturen und anderen öffentlichen Bewilligungsstellen können keine Partnervergütung erhalten.

Kann ich vorab ein Partnerschaftsgespräch führen?2026-08-26T19:32:26+02:00

Ja. Über den Button „Ich möchte ein Erstgespräch zur Partnerschaft“ kannst du direkt Kontakt aufnehmen. Dabei können Ablauf, Zielgruppe, Empfehlungslink und die vertraglichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Was ist eine UE?2026-08-29T11:36:13+02:00

UE steht für Unterrichtseinheit. Gemeint ist eine einzelne im Coaching abrechenbare Einheit. Dauer, Umfang und Abrechnung richten sich nach der jeweiligen Maßnahme- und Partnervereinbarung.

Wie viele Kunden muss ich für eine Vergütung vermitteln?2026-08-29T11:36:13+02:00

Das hängt von der Zahl der tatsächlich stattfindenden UE je Kunde ab. Bei der Beispielannahme von 7,50 € je UE ergeben 1 Kunde mit 40 UE 300 € brutto; 3 Kunden mit je 40 UE ergeben 900 € brutto.

Wann wird die Partnervergütung ausgezahlt?2026-08-29T11:36:14+02:00

Die Bruttovergütung wird immer zeitnah ausgezahlt, nachdem die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die entsprechende Coachingvergütung an Gründer-Helden ausgezahlt hat. Maßgeblich bleiben die tatsächlichen abrechenbaren UE und die individuelle Partnervereinbarung.

Gilt die maximale Zahl von 135 UE für jeden Kunden?2026-08-29T11:36:14+02:00

Der Rechner bildet beispielhaft maximal 135 UE je Kunde ab. Ob und in welchem Umfang ein konkreter Coachingfall bewilligt und durchgeführt wird, hängt von der individuellen Förder- und Maßnahmesituation ab.

Sind die 7,50 € brutto inklusive Umsatzsteuer?2026-08-29T11:36:14+02:00

Ja. Die aktuell hinterlegte Partnervergütung beträgt 7,50 € brutto je abrechenbarer UE einschließlich Umsatzsteuer. Umsatzsteuerpflichtige Partner erhalten auf diesen Betrag keinen zusätzlichen Umsatzsteueraufschlag.

Kann ich einen AVGS, eine bestimmte UE-Zahl oder eine Bewilligung versprechen?2026-08-29T11:36:15+02:00

Nein. Werbepartner dürfen weder einen AVGS noch eine bestimmte Zahl von UE oder eine Bewilligung versprechen. Der AVGS ist eine Ermessensleistung; über die Förderung entscheidet die jeweils zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter.

Welche Informationen sehe ich als Werbepartner?2026-08-29T11:36:15+02:00

Das Dashboard beschränkt sich auf notwendige Statusinformationen: Anfrage eingegangen, Kontakt hergestellt, Coaching begonnen, abrechenbare UE sowie Auszahlung offen oder erfolgt. Angaben zu Arbeitslosigkeit, Jobcenter, Gesundheit, Ablehnungsgründen und persönlichen Coachinginhalten werden nicht weitergegeben.

Können Beschäftigte von Jobcentern oder Arbeitsagenturen Partner werden?2026-08-29T11:36:15+02:00

Beschäftigte von Jobcentern, Arbeitsagenturen und anderen öffentlichen Bewilligungsstellen können keine Partnervergütung erhalten. Für öffentliche Einrichtungen sind institutionelle Kooperationen ohne Vergütung möglich.

Fragen zur Partnerschaft? Nimm direkt Kontakt mit uns auf.

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