
Erst mal sortiert
Zwei Instrumente, die oft verwechselt werden
Der clevere Weg
So spielen AVGS und Gründungszuschuss zusammen
Der Aha-Moment
Das Coaching erzeugt genau die Unterlagen, die deinen Zuschuss-Antrag überzeugen.
Businessplan, Finanzplanung und fachkundige Stellungnahme sind im AVGS-Coaching kostenlos — und zugleich das Herzstück eines erfolgreichen Gründungszuschuss-Antrags. Deshalb ist die Reihenfolge „erst AVGS, dann Zuschuss“ so wirkungsvoll.
Direkt vergleichen
AVGS-Coaching vs. Gründungszuschuss
| AVGS-Coaching | Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
| Was ist es? | gefördertes Gründungscoaching | finanzielle Starthilfe |
| Zweck | dich & deinen Plan fit machen | deine Startphase absichern |
| Wer stellt aus? | Agentur für Arbeit / Jobcenter (AVGS-Gutschein) | Agentur für Arbeit |
| Kosten für dich | 0 € (bei Bewilligung) | 0 € (Zuschuss, keine Rückzahlung) |
| Zeitpunkt | vor der Gründung | vor bzw. bei Gründung |
| Rechtsanspruch | Ermessensleistung | Ermessensleistung |
Weiterlesen
Passende Wissens-Themen
Warum Gründer-Helden
Erfahrung, die deine Chancen erhöht — und Beratung in deiner Sprache
Seit 2006 begleiten wir Gründer:innen zu Förderung und Selbstständigkeit. Unser Team vereint verschiedene fachliche Schwerpunkte und berät dich mehrsprachig.
Häufige Fragen
FAQ zu AVGS und Gründungszuschuss
Ja, und genau das ist der sinnvolle Weg: Das AVGS-Coaching bereitet dich und deine Unterlagen vor, der Gründungszuschuss sichert anschließend deine Startphase finanziell ab.
Der AVGS ist ein Gutschein für ein gefördertes Coaching (Sachleistung). Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung zur Absicherung deiner Startphase. Das eine ist die Vorbereitung, das andere die Absicherung.
Es ist der klügste Ablauf: Im AVGS-Coaching entstehen Businessplan und Finanzplanung sowie die fachkundige Stellungnahme – genau die Unterlagen, die deinen Gründungszuschuss-Antrag überzeugend machen.
Bei Bewilligung nicht: Das Coaching wird über den AVGS zu 100 % gefördert, der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss ohne Rückzahlung. Das Erstgespräch ist immer kostenlos.
Nein. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen und müssen jeweils beantragt und begründet werden. Wir begleiten dich bei beidem.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld I mit ausreichend Restanspruch, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen und ihre Gründung sauber vorbereiten möchten.
Dann greift statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld über das Jobcenter (plus Investitionskostenzuschuss und zinsloses Darlehen). Das AVGS-Coaching kannst du in beiden Fällen nutzen.
* Eigene Auswertung der begleiteten Anträge — keine Garantie für eine Bewilligung.

KI-generiertes Symbolbild
