Rechner · Finanzplanung
Einstiegsgeld-Rechner für eine Selbstständigkeit
Der Rechner bildet die einzelfallbezogene Bemessung als Szenario ab. Er zeigt, wie Grundbetrag und mögliche Ergänzungen zusammenwirken – eine Bewilligung oder feste Leistungshöhe kann er nicht vorhersagen.
Von Klaus Schaumberger · Stand: 5. Oktober 2026

Einstiegsgeld-Rechner
Mögliche Einstiegsgeld-Spanne einordnen
Unverbindliches Szenario nach Regelbedarf, Arbeitslosigkeitsdauer und Bedarfsgemeinschaft. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Rechenweg und Einordnung
Stand: 5. Oktober 2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
Wie hoch kann Einstiegsgeld sein?
Bei einzelfallbezogener Bemessung kann der Grundbetrag höchstens 50 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs betragen. Ergänzungen und Höchstbetrag richten sich nach dem Regelbedarf für Alleinstehende, 2026 also 563 Euro. Der monatliche Gesamtbetrag ist auf 563 Euro begrenzt. Betrag und Dauer bestimmt das Jobcenter nach Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf das Rechnergebnis.
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Entscheidend: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Deine Integrationsfachkraft legt Höhe, Verlauf und Dauer fest. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Förderung noch auf den vom Rechner ausgegebenen Betrag.
Wer kann Einstiegsgeld erhalten?
Nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit musst du Grundsicherungsgeld beziehen, die hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht aufgenommen haben und künftig mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Die Gründung soll realistische Aussichten bieten, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Persönliche Eignung und Tragfähigkeit werden geprüft.
Wie entsteht das Rechenszenario?
Der Grundbetrag beträgt höchstens 50 Prozent deines individuellen Regelbedarfs. Ein Ergänzungsbetrag von 112,60 Euro (20 Prozent von 563 Euro) soll nach mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit hinzukommen; bei persönlichen Eingliederungserschwernissen bereits nach mindestens sechs Monaten. Je weiterer leistungsberechtigter Person in der Bedarfsgemeinschaft sind 56,30 Euro vorgesehen. Die einzelfallbezogene Förderung ist insgesamt auf 563 Euro monatlich begrenzt.
Trage im Feld für den individuellen Regelbedarf nur deinen persönlichen Regelbedarf aus dem aktuellen Bescheid ein, ohne Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe. Dieser Wert bestimmt den Grundbetrag. Für Ergänzungen und Deckel verwendet der Rechner gesondert den gesetzlichen Referenzbetrag von 563 Euro für 2026. Ändern sich die gesetzlichen Werte, muss auch diese Berechnungsgrundlage aktualisiert werden.
Dauer und Auszahlung
Die Förderung ist für höchstens 24 Monate möglich, soweit die Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum besteht, und wird monatlich ausgezahlt. Das Jobcenter kann den Betrag im Verlauf verändern. Einstiegsgeld wird nach Angaben der Bundesagentur nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Antrag und Beratung müssen vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit erfolgen.
Welche Unterlagen sind wichtig?
- Businessplan und Beschreibung des Angebots;
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan;
- Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau;
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise;
- gegebenenfalls eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.
Warum das Ergebnis nur eine Orientierung ist
Die Einstiegsgeld-Verordnung beschreibt einen Rahmen, keine automatische Rechenleistung. Das Jobcenter kann die Förderung einzelfallbezogen oder für besonders zu fördernde Personengruppen pauschal bemessen. Die pauschale Bemessung ist hier nicht enthalten; ihr Höchstbetrag beträgt 2026 monatlich 422,25 Euro (75 Prozent von 563 Euro). Selbst bei identischem Regelbedarf können Betrag und Dauer unterschiedlich ausfallen, weil Arbeitslosigkeitsdauer, Bedarfsgemeinschaft, persönliche Vermittlungshemmnisse, Integrationschancen und die Qualität des Vorhabens bewertet werden.
Der Rechner bildet die einzelfallbezogene Logik transparent ab: Grundbetrag, Ergänzung wegen langer Arbeitslosigkeit oder besonderer Hürde, Ergänzung für weitere leistungsberechtigte Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und gesetzliche Begrenzung. Er trifft keine Aussage darüber, welchen Prozentsatz dein Jobcenter tatsächlich ansetzt.
Beispielrechnung mit Regelbedarf
Bei einem maßgebenden Regelbedarf von 563 Euro und einem Grundbetrag von 50 Prozent ergeben sich 281,50 Euro. Kommt wegen längerer Arbeitslosigkeit ein Ergänzungsbetrag von 20 Prozent hinzu, steigt das Szenario um 112,60 Euro. Für eine weitere leistungsberechtigte Person können weitere 56,30 Euro angesetzt werden. Rechnerisch wären das 450,40 Euro monatlich. Der Gesamtbetrag bleibt auf 563 Euro begrenzt.
Bei zwölf Monaten ergäbe das Szenario 5.404,80 Euro. Das ist weder eine Mindestleistung noch eine Prognose der Bewilligung, sondern eine nachvollziehbare Gesprächsgrundlage.
Einstiegsgeld und weitere Leistungen für Selbstständige
Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können für eine Gründung aus der Grundsicherung weitere Leistungen in Betracht kommen, insbesondere Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter nach § 16c SGB II sowie Beratung und Kenntnisvermittlung. Diese Leistungen haben eigene Voraussetzungen und Budgets. Sie werden nicht automatisch zusammen mit dem Einstiegsgeld bewilligt.
Trenne in deinem Antrag den privaten Lebensunterhalt von betrieblichen Anschaffungen. Einstiegsgeld soll die Aufnahme der Erwerbstätigkeit unterstützen; Investitionsbedarf gehört in einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.
Der richtige Zeitpunkt des Antrags
Die Bundesagentur nennt ausdrücklich, dass die hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht aufgenommen sein darf. Vereinbare daher zuerst das Beratungsgespräch und kläre das Verfahren mit dem Jobcenter. Gewerbeanmeldung, Verträge, verbindliche Bestellungen oder ein bereits voll angelaufener Geschäftsbetrieb können die zeitliche Einordnung beeinflussen.
Vorbereitende Tätigkeiten sind nicht automatisch dasselbe wie die Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Weil die Abgrenzung vom Einzelfall abhängt, solltest du deinen konkreten Zeitplan schriftlich abstimmen.
Tragfähigkeit überzeugend darstellen
Das Jobcenter prüft, ob die Selbstständigkeit geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden. Ein Businessplan sollte deshalb nicht nur das Angebot beschreiben, sondern zeigen, wie Kunden gewonnen werden, welche Preise realistisch sind und ab wann der Gewinn für Lebensunterhalt und Versicherungen reicht.
- Markt und Zielgruppe konkret beschreiben;
- Wettbewerber und eigenes Profil gegenüberstellen;
- Preise über Kosten und Zahlungsbereitschaft begründen;
- Umsätze aus Menge mal Preis ableiten;
- betriebliche und private Ausgaben vollständig planen;
- Anlaufverluste und Finanzierung nachvollziehbar abdecken;
- Meilensteine für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit festlegen.
Was bei einer Bedarfsgemeinschaft wichtig ist
Der Rechner fragt nach weiteren leistungsberechtigten Personen, weil die Verordnung dafür Ergänzungsbeträge vorsieht. Das bedeutet nicht, dass jede im Haushalt lebende Person automatisch mitzählt. Maßgeblich sind die sozialrechtliche Einordnung und die konkrete Bedarfsgemeinschaft. Übernimm Angaben aus dem aktuellen Bescheid und kläre Unklarheiten mit dem Jobcenter.
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Einstiegsgeld und Einkommen aus der Selbstständigkeit
Das Einstiegsgeld selbst wird nach den Informationen der Bundesagentur nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird dagegen nach den sozialrechtlichen Regeln berücksichtigt. Dafür werden regelmäßig Prognosen und später tatsächliche Einnahmen und Ausgaben geprüft. Abweichungen können zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.
Eine hohe betriebliche Ausgabe ist sozialrechtlich nicht automatisch in voller Höhe anerkannt. Notwendigkeit, Angemessenheit und Zeitraum spielen eine Rolle. Führe Belege vollständig und stimme größere Anschaffungen vorher ab.
Unterschied zum Gründungszuschuss
Einstiegsgeld richtet sich an Leistungsberechtigte der Grundsicherung. Der Gründungszuschuss richtet sich grundsätzlich an Beziehende von Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Höhe, Dauer und Voraussetzungen unterscheiden sich deutlich. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen, werden aber von unterschiedlichen Stellen und auf anderer Berechnungsgrundlage gewährt.
Förderung und Unternehmensfinanzierung getrennt planen
Einstiegsgeld unterstützt die persönliche Übergangsphase bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Der Betrag kann die persönliche Übergangsphase erleichtern, ersetzt aber keine ausreichende Finanzierung des Kapitalbedarfs. Wenn Warenlager, Fahrzeug oder Ausstattung benötigt werden, muss deren Finanzierung separat geklärt sein.
Für die Entscheidung des Jobcenters ist außerdem wichtig, dass die Zahlen zur Person passen. Ein sehr optimistischer Umsatz ohne Akquiseplan überzeugt weniger als ein vorsichtiges Szenario mit konkreten Kundenwegen, monatlichen Meilensteinen und einer klaren Erklärung, wie die Hilfebedürftigkeit sinkt.
Fiktives Rechenbeispiel für die Förderplanung
Eine Gründerin plant ein mobiles Dienstleistungsangebot. Der Regelbedarf aus ihrem Bescheid beträgt 563 Euro. Im Rechenszenario werden 50 Prozent Grundbetrag und wegen langer Arbeitslosigkeit 20 Prozent Ergänzung angesetzt. Ohne weitere leistungsberechtigte Person ergibt das 394,10 Euro monatlich. Bei einer angenommenen Dauer von zwölf Monaten wären es 4.729,20 Euro.
Im Businessplan darf dieser Betrag nicht als sicherer Kundenumsatz erscheinen. Sinnvoll ist eine private Liquiditätsvariante mit und eine ohne Einstiegsgeld. Die betriebliche Tragfähigkeit muss aus Leistungen und Kundenumsätzen entstehen.
Gespräch mit der Integrationsfachkraft vorbereiten
Erkläre in wenigen Sätzen, welches Angebot du startest, welche Qualifikation du mitbringst, wer die Kunden sind und wann du voraussichtlich ohne Grundsicherung auskommst. Bringe eine übersichtliche Kurzfassung der Zahlen mit. Widersprüche zwischen Antrag, Businessplan und mündlicher Erklärung schwächen die Nachvollziehbarkeit.
Frage konkret nach gewünschtem Antragsweg, erforderlichen Unterlagen, akzeptierter fachkundiger Stelle, möglicher Förderdauer und weiteren Leistungen nach § 16c SGB II. Dokumentiere Absprachen und reiche Unterlagen vollständig ein.
Checkliste vor Antragstellung
- aktuellen Leistungsbescheid und Regelbedarf prüfen;
- Startdatum noch nicht vorzeitig festlegen oder vollziehen;
- hauptberuflichen Umfang von mindestens 15 Stunden planen;
- Businessplan und Finanzplanung fertigstellen;
- Qualifikationsnachweise und Lebenslauf beifügen;
- privaten und betrieblichen Kapitalbedarf trennen;
- Ermessenscharakter und Alternativszenario berücksichtigen;
- alle Absprachen mit dem Jobcenter dokumentieren.
Nutze für die betriebliche Planung zusätzlich den Margen-Rechner und den Liquiditäts-Rechner. Die Förderhöhe allein beantwortet nicht, ob die Selbstständigkeit dauerhaft trägt.
Wie du den Förderverlauf kontrollierst
Vergleiche monatlich geplante und tatsächliche Umsätze, Betriebsausgaben und verbleibenden Leistungsbedarf. Dokumentiere Akquise, Kundenkontakte und erreichte Meilensteine. Dadurch kannst du gegenüber dem Jobcenter erklären, wie sich das Unternehmen entwickelt und welche Anpassungen vorgenommen wurden.
Fällt der Start schwächer aus, sollte nicht nur die Förderdauer verlängert gedacht werden. Prüfe Preise, Zielgruppe, Vertriebsweg und Kosten. Einstiegsgeld verschafft Zeit, die wirtschaftlichen Ursachen einer Abweichung müssen trotzdem bearbeitet werden.
Förderung und unternehmerische Eigenverantwortung
Auch während des Leistungsbezugs musst du Einnahmen, Ausgaben und Veränderungen korrekt mitteilen. Führe ein getrenntes Geschäftskonto oder zumindest eine eindeutige Buchführung. Private und betriebliche Zahlungen sollten nicht vermischt werden. Das erleichtert die spätere Erklärung gegenüber Jobcenter, Finanzamt und fachkundiger Stelle.
Lege früh messbare Ziele fest: Zahl der Kundenkontakte, Angebote, Aufträge, Monatsumsatz und Deckungsbeitrag. Werden Ziele verfehlt, dokumentiere Ursache und Gegenmaßnahme. Dadurch bleibt die Förderung mit einer aktiven Unternehmensentwicklung verbunden und wird nicht nur als zusätzlicher Monatsbetrag betrachtet.
Die Zahlen auf dein Gründungsvorhaben übertragen
Nutze berufsspezifische Kosten, Leistungsangebote und Planungsannahmen aus diesen Leitfäden: Selbstständig machen als Haushaltshilfe: Der komplette Gründungsleitfaden, Gartenpflege gründen: Pflegeverträge, Kosten und Regeln, Virtuelle Assistenz gründen: Preise, Datenschutz und Kunden. Übertrage nur die zu deinem eigenen Vorhaben passenden Annahmen in den Rechner.
Quellen und Stand
Stand: 5. Oktober 2026. Grundlagen: Bundesagentur für Arbeit, § 16b SGB II und § 1 ESGV, § 2 ESGV und Regelbedarfe 2026.
Nächsten Gründungsschritt planen
Im Erstgespräch klären wir deine Ausgangslage, offene Planungsfragen und passende Unterstützung.
Passende Werkzeuge und Leitfäden
Alle Rechner · Businessplan und Finanzplanung · Gründungszuschuss · Einstiegsgeld · AVGS-Coaching · Mikrokredit zur Finanzierung
Häufige Fragen: Einstiegsgeld-Rechner
Nein. Er zeigt nur ein mathematisches Szenario innerhalb der Verordnung. Die Entscheidung trifft ausschließlich das zuständige Jobcenter.
Die Bundesagentur nennt als Voraussetzung, dass die hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht aufgenommen wurde. Sprich daher vorher mit deiner Integrationsfachkraft.
Nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur wird das Einstiegsgeld ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
Höchstens 24 Monate. Die bewilligte Dauer kann kürzer sein und der Betrag kann sich während des Förderzeitraums verändern.
Ein rechtmäßig bewilligter Zuschuss ist grundsätzlich keine normale Rückzahlungsfinanzierung. Bei falschen Angaben, Überzahlung oder aufgehobener Bewilligung können jedoch Erstattungen entstehen.
Ja. Die Integrationsfachkraft kann bereits bei Bewilligung einen veränderlichen Verlauf festlegen.
Das Jobcenter kann eine Stellungnahme verlangen. Welche Unterlagen und welche Stelle akzeptiert werden, solltest du vorab klären.

