Krankheitsausfall-Rechner für Selbstständige2026-10-28T16:05:19+01:00

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Krankheitsausfall-Rechner für Selbstständige

Der Rechner zeigt, welche betrieblichen Fixkosten und privaten Zahlungen während einer Krankheit weiterlaufen, wie viel Umsatz und Deckungsbeitrag voraussichtlich ausfallen und welche Lücke nach einem vereinbarten Krankentagegeld verbleibt.

Von Klaus Schaumberger · Stand: 28. Oktober 2026

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Krankheitsausfall

Krankheitsausfall bei Selbstständigen berechnen

Berechne Umsatzverlust, fortlaufende Kosten und Krankentagegeld-Lücke. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.

Krankheit und Karenz in Kalendertagen; ein Modellmonat hat 30 Tage. Entgangener Deckungsbeitrag und Liquiditätsbedarf sind getrennte Größen. Die Lücke berücksichtigt Fixkosten und Privatbedarf ohne laufende Einzahlungen, abzüglich modelliertem Tagegeld. Deckungsbeitragsverlust und Liquiditätslücke nicht addieren.

Deine Angaben

Wie hoch sollte Krankentagegeld für Selbstständige sein?

Es sollte zur individuellen Situation passen: privater Lebensbedarf, fortlaufende betriebliche Verpflichtungen, vorhandene Reserve, mögliche Vertretung und Karenzzeit. Ein hoher Monatsumsatz allein ist keine geeignete Bemessungsgrundlage, weil variable Kosten bei Arbeitsausfall teilweise entfallen.

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Was berechnet das Tool?

Der Monatsumsatz wird für die Ausfalldauer gleichmäßig auf 30 Kalendertage verteilt; 60 Ausfalltage entsprechen zwei Modellmonaten. Ein Teil kann als nachholbar eingegeben werden. Die Deckungsbeitragsquote zeigt den entgangenen Beitrag zur Deckung von Fixkosten und Gewinn.

Für die unmittelbare Liquiditätslücke werden anteilige betriebliche Fixkosten und privater Monatsbedarf addiert. Davon wird Krankentagegeld nach Ablauf der Karenzzeit abgezogen. Dies ist ein Stressszenario ohne sonstige Einzahlungen im Ausfallzeitraum. Nachholbarer Umsatz reduziert den Ertragsverlust, fließt aber nicht automatisch während der Krankheit zu. Beide Ergebnisse dürfen nicht addiert werden.

Fiktives Rechenbeispiel: 30 Tage Arbeitsunfähigkeit

Ein Selbstständiger erzielt 12.000 Euro Monatsumsatz bei 65 Prozent Deckungsbeitragsquote. Von dem ausgefallenen Umsatz können 15 Prozent später nachgeholt werden. Damit fallen 10.200 Euro dauerhaft aus und rund 6.630 Euro Deckungsbeitrag gehen verloren.

Betriebliche Fixkosten von 3.500 Euro und privater Bedarf von 3.000 Euro laufen weiter. Das Krankentagegeld beträgt 100 Euro täglich nach 14 Karenztagen. Für 16 Leistungstage entstehen 1.600 Euro. Die unmittelbare Modelllücke beträgt 4.900 Euro. Die 6.630 Euro verlorener Deckungsbeitrag dürfen nicht zu dieser Liquiditätslücke addiert werden: Beide Größen betrachten denselben Ausfall aus unterschiedlichen Perspektiven.

Umsatzverlust und Liquiditätsbedarf unterscheiden

Wenn du nicht arbeitest, entfallen möglicherweise Material, Fremdleistungen oder Verkaufsprovisionen. Deshalb ist nicht der gesamte Umsatz wirtschaftlicher Verlust. Gleichzeitig müssen Fixkosten und private Zahlungen tatsächlich finanziert werden. Der Rechner zeigt beide Ebenen getrennt.

Welche Fixkosten laufen weiter?

  • Miete und Nebenkosten.
  • Leasing- und Kreditraten.
  • Versicherungen und Software.
  • Grundgehälter und Arbeitgeberpflichten.
  • Telefon, Hosting und Mitgliedschaften.
  • Buchhaltung und Verwaltung.
  • Bestimmte Marketing- und Vertragskosten.

Variable Kosten, die ohne Leistung nicht entstehen, solltest du nicht als fortlaufende Fixkosten eintragen.

Karenzzeit richtig verstehen

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem trotz Arbeitsunfähigkeit noch keine vereinbarte Krankentagegeldleistung erfolgt. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger kann der Versicherungsschutz sein, aber desto größer muss die eigene Liquiditätsreserve ausfallen.

Prüfe Vertragsbedingungen genau: Definition der Arbeitsunfähigkeit, ärztlicher Nachweis, Leistungsbeginn, maximale Höhe, Rückfallregelungen, Reha, Teil-Arbeitsfähigkeit und mögliche Kürzungen.

Krankentagegeld ist nicht Berufsunfähigkeitsabsicherung

Krankentagegeld dient typischerweise dem vorübergehenden Einkommensausfall. Bei längerfristiger oder dauerhafter Einschränkung können andere Versicherungen und soziale Leistungen relevant werden. Übergänge und mögliche Leistungseinstellungen sollten in der Gesamtabsicherung berücksichtigt werden.

Vertretung als Alternative oder Ergänzung

Wenn Leistungen delegiert werden können, fällt möglicherweise nicht der gesamte Umsatz aus. Dafür entstehen Vertretungskosten und Koordinationsaufwand. Dokumentierte Prozesse, Zugänge und Kundeninformationen reduzieren den Schaden. Bei personenbezogenen oder erlaubnispflichtigen Leistungen ist eine Vertretung nicht immer möglich.

Notfallreserve berechnen

Rechne mindestens mehrere Dauern: zwei Wochen, sechs Wochen und drei Monate. Kurze Ausfälle werden häufig aus Liquidität getragen. Bei längeren Ausfällen steigt der Bedarf erheblich. Die Reserve muss zusätzlich zu Steuer- und Investitionsrücklagen frei verfügbar sein.

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Persönliche Kalkulation besprechen

Notfallplan neben der Geldreserve

Liquidität löst nicht jedes Problem. Lege fest, wer Kunden informiert, Termine verschiebt, Rechnungen stellt und Zugriff auf notwendige Systeme erhält. Vollmachten, Passwortzugang und Datenschutz müssen so organisiert sein, dass eine Vertrauensperson handlungsfähig wird, ohne unnötig umfassende Rechte zu erhalten.

Dokumentiere laufende Projekte, Fristen, Ansprechpartner und wiederkehrende Zahlungen. Teste den Plan einmal jährlich. Bei Beschäftigten gehören Lohnfortzahlung, Vertretung und mögliche Betriebsunterbrechung in ein separates Szenario. Solo-Selbstständige sollten besonders kritisch prüfen, welche Leistungen überhaupt delegierbar sind.

Ausfalldauer als Stufenmodell planen

Für wenige Tage reicht häufig Terminverschiebung. Nach mehreren Wochen werden Rückstände, Kundenabwanderung und private Belastung größer. Nach Monaten können Geschäftsmodell und Erwerbsfähigkeit grundsätzlich betroffen sein. Rechne daher 14, 42 und 90 Tage und ordne jeder Stufe konkrete Finanzierungs- und Organisationsmaßnahmen zu.

Berücksichtige auch eine schrittweise Rückkehr. Wer nur teilweise arbeiten kann, erzielt möglicherweise Umsatz, hat aber zugleich Zusatzkosten. Versicherungsbedingungen und tatsächliche Leistungsfähigkeit müssen dann gesondert betrachtet werden.

Typische Fehler

  • Krankentagegeld nur am Umsatz ausrichten.
  • Private Krankenversicherung und Krankentagegeld verwechseln.
  • Karenzzeit nicht finanzieren.
  • Betriebliche Fixkosten vergessen.
  • Nachholbaren Umsatz zu optimistisch schätzen.
  • Versicherungssumme über tatsächlichen Bedarf hinaus planen.
  • Langfristige Berufsunfähigkeit nicht separat betrachten.
  • Keinen organisatorischen Notfallplan erstellen.

So nutzt du das Ergebnis für deine Planung

Der Ausfall der eigenen Arbeitskraft gehört in die Risikoplanung. Dabei hängt gerade bei Solo-Selbstständigen der gesamte Umsatz an einer Person. Eine gute Lösung besteht aus drei Teilen: ausreichende freie Liquidität für die Karenzzeit, passender Versicherungsschutz und ein praktischer Notfallplan für Kunden, Termine, Daten und Vertretung.

Persönlichen Bedarf belastbar erfassen

Nutze nicht nur private Kontoumsätze eines günstigen Monats. Erfasse Wohnen, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Darlehen, Unterhalt und unregelmäßige Jahreszahlungen. Prüfe, welche Beträge bei Krankheit sinken und welche unverändert bleiben. Eine zu kleine Annahme verschiebt das Problem lediglich ins Privatkonto.

Auf betrieblicher Seite sollten Verträge nach Kündbarkeit und Aussetzbarkeit sortiert werden. So entsteht neben dem Versicherungsbedarf ein Maßnahmenplan: sofort reduzierbare Ausgaben, Kosten nach vier Wochen und Verpflichtungen, die bis zum Ende weiterlaufen.

Gesetzliches Krankengeld gesondert prüfen

Für hauptberuflich Selbstständige umfasst die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch Krankengeld. Eine Wahlerklärung kann einen Anspruch ab der siebten Woche begründen; daneben bestehen Wahltarife. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert diese Möglichkeiten. Private Krankentagegeldtarife haben eigene Bedingungen. Die Eingabe im Rechner ist keine Zusage eines Versicherers.

Nächsten Gründungsschritt planen

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Häufige Fragen: Krankheitsausfall

Warum wird Krankentagegeld pro Kalendertag gerechnet?2026-10-28T15:49:19+01:00

Viele Tarife arbeiten mit einem täglichen Leistungssatz. Maßgeblich sind aber die konkreten Versicherungsbedingungen.

Kann ich ausgefallene Termine nachholen?2026-10-28T15:49:20+01:00

Teilweise. Berücksichtige nur den realistischen Anteil, der ohne Verdrängung anderer Aufträge später zusätzlich erbracht werden kann.

Sind Personalkosten enthalten?2026-10-28T15:49:20+01:00

Ja, soweit sie in den fortlaufenden betrieblichen Fixkosten berücksichtigt werden.

Was ist bei saisonalem Umsatz?2026-10-28T15:49:21+01:00

Rechne sowohl einen durchschnittlichen Monat als auch einen kritischen Saisonmonat.

Werden Steuern berücksichtigt?2026-10-28T15:49:21+01:00

Nicht automatisch. Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen muss individuell geprüft werden.

Wie behandle ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?2026-10-28T15:49:22+01:00

Erwartete Leistungen können zusätzlich gegengerechnet werden, müssen aber zu Ursache und Versicherungsumfang passen.

Wie viel Reserve ist sinnvoll?2026-10-28T15:49:22+01:00

Mindestens die Karenzzeit und nicht versicherte Kosten sollten abgedeckt sein. Der genaue Umfang hängt von Risiko und Fixkosten ab.

Ist das Ergebnis eine Versicherungsempfehlung?2026-10-28T15:49:23+01:00

Nein. Es ist eine Bedarfsorientierung und ersetzt keine Tarif- oder Versicherungsberatung.

Muss ich Deckungsbeitragsverlust und Liquiditätslücke addieren?2026-10-28T15:49:23+01:00

Nein. Beide Kennzahlen zeigen unterschiedliche Perspektiven desselben Ausfalls. Die Liquiditätslücke finanziert fortlaufende Zahlungen; der verlorene Deckungsbeitrag enthält bereits einen Beitrag zur Deckung betrieblicher Fixkosten.

Wie werden längere Krankheitszeiten berechnet?2026-10-28T15:49:24+01:00

Das Modell verteilt Monatswerte gleichmäßig auf 30 Kalendertage. Ein Ausfall von 60 Tagen entspricht damit zwei Modellmonaten. Saison, Teil-Arbeitsfähigkeit und tatsächliche Versicherungsleistungen müssen separat geprüft werden.

Klaus Schaumberger, Gründungscoach bei Gründer-Helden

Über den Autor

Klaus Schaumberger

Gründungscoach bei Gründer-Helden, einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger für AVGS-Gründungscoaching. Klaus begleitet Gründerinnen und Gründer bundesweit bei Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzierung und Kundengewinnung – klar und ehrlich, ohne Behördendeutsch.

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