Ratgeber · Finanzplanung
Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige 2026
Was bleibt von deinem Gewinn – und wie viel Umsatz brauchst du, um davon leben zu können? Dieser Rechner zeigt dein verfügbares Einkommen, vergleicht es mit einem Angestelltengehalt und kalkuliert rückwärts dein Wunsch-Netto.
Transparenz- und Haftungshinweis: Diese unverbindliche Modellrechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Prüfe die Ergebnisse vor finanziellen Entscheidungen individuell; deine Eingaben werden nicht an uns übertragen.
Modellrechnung 2026: Einzelveranlagung, mindestens 23 Jahre, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte. Kinder mit ganzjährigem Anspruch und einheitlichem Freibetragsanteil sind berücksichtigt; keine Zusammenveranlagung oder Entlastung für Alleinerziehende. Angestellte: gesetzlich versichert, außerhalb Sachsens, reguläre Beschäftigung über dem Übergangsbereich. GmbH: geschäftsführender Alleingesellschafter mit 100 % Beteiligung, ohne abhängige Beschäftigung und ohne Arbeitgeberzuschüsse; keine UG-Rücklagenpflicht. Jahressteuer-Schätzung, keine monatliche Lohnabrechnung.
Deine Ausgangszahlen
Vom Umsatz zum privaten Budget
Alle Werte jährlich. Negative Ergebnisse bedeuten eine Finanzierungslücke. Gewinn und Bankguthaben können insbesondere wegen Investitionen, Abschreibungen und Tilgungen voneinander abweichen.
Welchen Umsatz brauchst du für dein Wunsch-Netto?
Vorsorge, Puffer und Versicherung werden aus deinen Einstellungen übernommen. Fixkosten und variable Kosten gelten auch bei direkter Gewinneingabe für die Rückwärtsrechnung. Kindergeld ist im Wunsch-Netto nicht enthalten. Bei der GmbH bleiben Geschäftsführergehalt und Ausschüttungsquote fest; der Rechner sucht den dazu nötigen Unternehmensgewinn vor Gehalt.
Abrechenbare Stunden bereits nach Urlaub, Krankheit, Verwaltung und Akquise ansetzen. Bei Warenverkauf entspricht der Umsatz pro Stunde keinem Angebotspreis.
Selbstständig oder angestellt: Was bleibt im Vergleich?
Die Spalten verwenden deine aktuellen Eingaben. Der Beispielknopf setzt 100.000 € Gewinn und 100.000 € Jahresbrutto. Bei Einzelunternehmen plant die dritte Spalte beim Selbstständigen eine Renteneinzahlung in Höhe des gesamten gesetzlichen Rentenbeitrags aus dem Vergleichsgehalt; zusätzliches ETF-Sparen bleibt erhalten.
| Pro Jahr | Selbstständig | Angestellt | Mit RV-Vergleichsbeitrag |
|---|
Bei Einzelunternehmen gleicht die dritte Spalte nur das Beitragsbudget an und setzt dafür dein Rentenfeld neu. Bei der GmbH zeigt die dritte Spalte stattdessen ein gewerbliches Einzelunternehmen mit demselben Ausgangsgewinn vor Geschäftsführergehalt und deinen Vorsorgeangaben. Sie garantiert keine gleichen Leistungen. Arbeitgeberanteile, Entgeltfortzahlung, Arbeitslosenschutz und bezahlter Urlaub unterscheiden sich weiterhin. Für Angestellte werden keine zusätzlichen ETF-Einzahlungen oder Liquiditätspuffer unterstellt.
Vom Umsatz zum Netto: Diese Zahlen musst du unterscheiden
Ein Auftrag über 5.000 € ist noch kein privates Einkommen von 5.000 €. Zuerst müssen die betrieblichen Kosten gedeckt werden. Erst danach steht fest, welcher Gewinn für Steuern, Versicherungen, Vorsorge und deinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Der Rechner trennt diese Schritte, damit du Preise und Umsatzziele aus deiner tatsächlichen Situation ableiten kannst.
Die Reihenfolge lautet: Umsatz ohne Umsatzsteuer minus Betriebsausgaben ergibt Gewinn. Vom Gewinn führen steuerlich abzugsfähige persönliche Aufwendungen zum geschätzten zu versteuernden Einkommen. Steuern werden auf dieser Grundlage berechnet. Dein privates Budget ergibt sich dagegen aus dem Gewinn abzüglich aller tatsächlich gezahlten privaten Abgaben, Vorsorgebeträge und eingeplanten Puffer.
Umsatz: Was deine Kunden bezahlen
Umsatz bezeichnet deine Erlöse aus Verkäufen und Leistungen. Im Rechner gibst du sie ohne Umsatzsteuer ein. Die Umsatzsteuer ist bei regelbesteuerten Unternehmen für diese Erfolgsplanung getrennt zu betrachten. Wer sie auf dem Geschäftskonto mit eigenem Geld verwechselt, kann bei der nächsten Zahlung ans Finanzamt in Schwierigkeiten geraten. Auch Vorsteuererstattungen sind kein zusätzlicher Gewinn.
Für Kleinunternehmer sind nicht abziehbare Vorsteuerbeträge dagegen Teil ihrer Kosten. Nutze im Rechner deshalb Kosten einschließlich nicht abziehbarer Umsatzsteuer, wenn du keinen Vorsteuerabzug hast. Entscheidend ist, dass Umsatz und Kosten nach derselben steuerlichen Systematik erfasst werden. Der Rechner führt keine Umsatzsteuervoranmeldung durch.
Gewinn: Was nach den Betriebsausgaben bleibt
Zu den Betriebsausgaben können etwa Wareneinsatz, betriebliche Miete, Software, Werbung, Versicherungen und Personalkosten gehören. In der Kalkulation unterscheiden wir feste Jahreskosten und umsatzabhängige Kosten. Diese Trennung hilft besonders bei der Frage, was ein zusätzlicher Auftrag tatsächlich zum Ergebnis beiträgt.
Im voreingestellten Beispiel ergeben 140.000 € Umsatz abzüglich 26.000 € Fixkosten und 14.000 € variabler Kosten einen Gewinn von 100.000 €. Ein anderes Unternehmen braucht für denselben Gewinn möglicherweise wesentlich mehr Umsatz, weil es Waren einkauft oder Mitarbeiter beschäftigt. Deshalb gibt es keinen allgemein passenden Umsatzfaktor, mit dem sich ein Angestelltengehalt in ein selbstständiges Einkommen umrechnen lässt.
Zu versteuerndes Einkommen: Die Grundlage der Einkommensteuer
Der betriebliche Gewinn ist nicht automatisch dein zu versteuerndes Einkommen. Im Modell werden insbesondere abzugsfähige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die eingegebenen begünstigten Rentenbeiträge berücksichtigt. Bei der GKV mit Krankengeld wird der Krankenversicherungsbeitrag für den steuerlichen Abzug um vier Prozent gekürzt. Bei einer privaten Krankenversicherung zählt der Basisanteil laut Versicherungsbescheinigung, nicht automatisch die gesamte Prämie.
Ein gewöhnlicher ETF-Sparplan wird hier als private Geldverwendung behandelt. Du hast nach dem Sparen weniger für deinen Alltag zur Verfügung, dein steuerpflichtiges Einkommen sinkt dadurch aber nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu bestimmten steuerlich begünstigten Vorsorgeaufwendungen. Die Berechnung ist auf die oben genannten Verhältnisse begrenzt; andere Einkünfte und individuelle Abzüge können das Ergebnis verändern.
100.000 € Gewinn oder 100.000 € Gehalt: Was ist besser?
Die Zahl allein beantwortet diese Frage nicht. Beim Angestellten werden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Einen Teil dieser Beiträge zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt. Ein Selbstständiger finanziert seine Absicherung aus seinem Gewinn. Wer keine Renteneinzahlung einplant, kann heute ein höheres verfügbares Einkommen ausweisen, hat damit aber noch keine vergleichbare Altersversorgung finanziert.
Die Vergleichstabelle macht diesen Unterschied sichtbar. Du siehst deine selbst gewählte Vorsorge und daneben eine Variante, die beim Rentenbudget den gesamten gesetzlichen Beitrag aus dem Angestelltengehalt ansetzt. Die zusätzliche Spalte ist eine Rechenhilfe, keine Aussage darüber, welche Vorsorgeform für dich persönlich geeignet ist. Rendite, Leistungsumfang, Erwerbsminderungsschutz und spätere Besteuerung sind nicht Gegenstand dieser Rechnung.
Auch Urlaub und Krankheit gehören in den Vergleich. Ein Angestellter erhält bei Urlaub weiterhin sein Gehalt. Als Selbstständiger musst du deine Jahreskosten mit den tatsächlich bezahlten Aufträgen decken. Ein guter Jahresgewinn kann deshalb mit einem zu niedrig angesetzten Stundensatz unvereinbar sein, wenn die geplante Auslastung unrealistisch ist. Berücksichtige diesen Unterschied über die abrechenbaren Jahresstunden in der Rückwärtskalkulation.
Wie viel Umsatz brauchst du für 3.500 € netto?
Für eine brauchbare Antwort brauchst du zuerst deinen privaten Bedarf. Dazu gehören Wohnen, Lebensmittel, Mobilität, Familie und sonstige laufende Ausgaben. Altersvorsorge und der zusätzliche Puffer werden in unserem Rechner bereits separat abgezogen. Erfasse sie deshalb nicht ein zweites Mal im Wunsch-Netto. Das Ziel beschreibt hier den Betrag, der anschließend für den privaten Alltag übrig bleiben soll.
Die Rückwärtsrechnung ermittelt zunächst den erforderlichen Gewinn. Sie berücksichtigt dabei, dass die Einkommensteuer mit dem Einkommen steigt und Versicherungsbeiträge Grenzen haben. Anschließend wird aus dem Gewinn der notwendige Umsatz berechnet: Die Summe aus Zielgewinn und Fixkosten wird durch den verbleibenden Umsatzanteil nach variablen Kosten geteilt. Bei zehn Prozent variablen Kosten beträgt dieser Anteil 0,90.
Aus dem Zielumsatz und deinen abrechenbaren Stunden ergibt sich ein rechnerisch erforderlicher durchschnittlicher Stundenumsatz. Prüfe danach, ob deine Zielkunden diesen Preis zahlen und ob du genügend Aufträge gewinnen kannst. Bei festen Paketen kannst du den Zielumsatz stattdessen durch deinen durchschnittlichen Paketpreis teilen. So wird aus einer Nettozahl ein überprüfbarer Vertriebsplan. Wenn du die betriebliche Gewinnschwelle separat prüfen willst, nutze den Break-even-Point-Rechner; für Preis und Auslastung hilft dir der Stundensatz-Rechner.
Break-even reicht für deinen Lebensunterhalt noch nicht
Am betrieblichen Break-even decken deine Erlöse die betrieblichen Kosten. Für deinen privaten Lebensunterhalt bleibt dann noch kein ausreichender Unternehmergewinn. Krankenversicherung, Vorsorge und private Miete verschwinden nicht, nur weil der Betrieb seine Rechnungen bezahlen kann. Die persönliche Tragfähigkeit beginnt daher erst oberhalb der betrieblichen Gewinnschwelle.
Für Dienstleister lässt sich das gut an freien Stunden erkennen: Zusätzliche abrechenbare Arbeit kann den Gewinn erhöhen, aber deine Kapazität ist begrenzt. Bei Handel und Produktion kommen Wareneinsatz, Einkauf und gegebenenfalls Lagerfinanzierung hinzu. Nutze die variable Kostenquote deshalb bewusst. Eine zu niedrige Quote erzeugt ein bequemes Umsatzziel, das im Alltag nicht reicht.
Warum Gewinn nicht gleich Liquidität ist
Der Rechner bildet eine vereinfachte Jahresbetrachtung ab. Er zeigt nicht, wann Kunden tatsächlich bezahlen. Eine offene Rechnung kann bereits zum Ergebnis beitragen, während das Geld noch fehlt; die konkrete Behandlung hängt von deiner Gewinnermittlung ab. Kredittilgungen kosten Geld, ohne normale Betriebsausgaben zu sein. Abschreibungen senken den Gewinn, obwohl die Anschaffung zu einem anderen Zeitpunkt bezahlt wurde.
Deshalb solltest du größere Investitionen, Finanzierung und saisonale Schwankungen zusätzlich in einer monatlichen Liquiditätsplanung abbilden. Der hier eingegebene Puffer ist eine bewusst zurückgehaltene Geldsumme. Er ersetzt weder eine steuerliche Rückstellung noch eine konkrete Berechnung deines Finanzierungsbedarfs. Bei Verlusten können außerdem noch Krankenversicherungsbeiträge anfallen; eine Steuer von null bedeutet nicht automatisch ausreichende Zahlungsfähigkeit.
Reicht deine Geschäftsidee für deinen Lebensunterhalt?
Im AVGS-Gründungscoaching der Gründer Helden arbeitest du an deiner Umsatzplanung, deinen Preisen und deinem Finanzplan. Wir schauen mit dir darauf, wie viele Kunden du brauchst und welche Kosten du vor der Gründung berücksichtigen solltest.
AVGS-Gründungscoaching kennenlernen
Bei passendem AVGS und schriftlicher Bewilligung vor Beginn entstehen dir keine Kosten für die geförderte Maßnahme. Über die Förderung entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter.
Wie werden Kinderfreibeträge berücksichtigt?
Für 2026 ergeben Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zusammen 9.756 € pro Kind, bei hälftigem Anteil 4.878 €. Das ist ein Abzug bei der Steuerberechnung und keine Auszahlung. Die Günstigerprüfung vergleicht die tarifliche Entlastung mit dem anteiligen Kindergeldanspruch von 259 € monatlich je Kind. Sind die Freibeträge günstiger, wird der zugehörige Kindergeldanspruch bei der Steuer wieder hinzugerechnet. Der Rechner zeigt den zusätzlichen Einkommensteuervorteil gegenüber dem Kindergeld separat.
Kindergeld darf deshalb nicht nochmals als voller Steuervorteil mitgerechnet werden. Das Eingabefeld für tatsächlich verfügbares Kindergeld ergänzt nur das private Budget. Für den Solidaritätszuschlag werden Kinderfreibeträge auch dann berücksichtigt, wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger ist. Die Pflegeversicherung folgt einer eigenen Logik: Elterneigenschaft beseitigt den Kinderlosenzuschlag; ab dem zweiten und bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag weiter. Diese Angaben werden unabhängig vom steuerlichen Freibetrag erfasst.
Was bleibt bei einer GmbH privat übrig?
Die GmbH und du sind steuerlich getrennt. Ein Geschäftsführergehalt mindert im Modell den Unternehmensgewinn und wird bei dir als Arbeitslohn versteuert. Die GmbH zahlt auf den verbleibenden Gewinn 2026 grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nach dem Hebesatz der Gemeinde. Einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € und eine Anrechnung nach § 35 EStG gibt es für die GmbH nicht.
Der Gewinn nach Unternehmenssteuern kann in der GmbH bleiben oder ausgeschüttet werden. Einbehaltenes Geld ist kein privates Netto. Bei Ausschüttung entsteht eine weitere Besteuerung auf deiner Ebene. Der Rechner bietet dafür Abgeltungsteuer oder ein Szenario mit Teileinkünfteverfahren auf Antrag. Ob eine persönliche Günstigerprüfung oder ein anderes Verfahren günstiger wäre, wird nicht automatisch entschieden. Ein möglicher Erstattungsanspruch nach einer späteren Steuererklärung ist bei der Abgeltungsteuer-Variante daher nicht enthalten.
Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung können auch Ausschüttungen Beiträge auslösen. Im GmbH-Modell werden sie neben dem Gehalt berücksichtigt. Die Beiträge folgen nicht einfach dem steuerlichen 60-Prozent-Anteil des Teileinkünfteverfahrens. Zusätzliche Kosten einer GmbH, etwa Jahresabschluss und Offenlegung, gehören in deine betrieblichen Fixkosten. Der Vergleich hält solche Kosten nicht automatisch für alle Rechtsformen gleich hoch.
Rechengrundlagen und Quellen
Rechtsstand 2026, Recherche 15.09.2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuerberatung. Eurodarstellung gerundet; intern werden Beiträge ungerundet gerechnet. GKV-Mindestbemessung 15.820 €/Jahr, KV/PV-Grenze 69.750 €, RV/AV-Grenze 101.400 €. Keine Beitragssonderfälle oder zusätzlichen Einkünfte. Soli wird unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge und im Gewerbefall der §-35-Ermäßigung modelliert. Familienverhältnisse und Kinderzahlen werden ganzjährig konstant unterstellt. Die steuerliche Günstigerprüfung vergleicht die tarifliche Entlastung; die §-35-Anrechnung wird anschließend neu begrenzt. Negative Gewinne führen nicht zu einer modellierten Steuererstattung oder einem Verlustvortrag.
- BMF: Freibeträge und Kindergeld 2026 und § 31 EStG: Günstigerprüfung
- § 23 KStG: Körperschaftsteuer und § 32d EStG: Ausschüttungen
- BMG: Kinder und Pflegebeiträge
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif
- § 10 EStG: Vorsorgeaufwendungen
- § 35 EStG: Gewerbesteueranrechnung und § 11 GewStG
- § 3 SolzG und § 4 SolzG
- BMG: GKV-Beiträge
- DRV: Sozialversicherungswerte
- Bundesagentur für Arbeit: AVGS und Bewilligung
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Als erste Orientierung ja, sofern du die unterschiedlichen Vorsorgebeträge und den Puffer beachtest. Die Angestellten-Spalte schätzt ein Jahresnetto nach Einkommensteuer. Sie ist keine Lohnabrechnung nach Steuerklasse. Die tatsächliche monatliche Auszahlung kann daher abweichen.
Ja, für ein gewerbliches Einzelunternehmen vereinfacht aus dem Gewinn, mit 24.500 € Freibetrag und eingegebenem Hebesatz. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist auf das Vierfache des Messbetrags, die tatsächliche Gewerbesteuer und die im Modell verfügbare Einkommensteuer begrenzt. Hinzurechnungen, Kürzungen und gemischte Einkünfte sind nicht enthalten.
Die Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif. Eine pauschale Rücklage von beispielsweise 30 Prozent kann im Einzelfall zu hoch oder zu niedrig sein. Im Rechenweg siehst du deshalb den modellhaft berechneten Steuerbetrag. Bereits gezahlte Vorauszahlungen sind nicht nochmals als zusätzliche Steuer abzuziehen.
Die GmbH ist als eigener Modellfall enthalten: 100 % Beteiligung eines geschäftsführenden Gesellschafters, keine abhängige Beschäftigung. Unternehmenssteuern, Geschäftsführergehalt, Ausschüttung und einbehaltener Gewinn werden getrennt ausgewiesen. Für eine UG wird die gesetzliche Rücklagenpflicht nicht abgebildet. Weitere Gesellschafter und besondere Gesellschafts- oder Beteiligungsverhältnisse sind ausgeschlossen.
Kinder mit ganzjährigem Steueranspruch sind mit hälftigen oder vollen Freibeträgen und Kindergeld-Günstigerprüfung enthalten. Die Pflegeversicherung berücksichtigt die Elterneigenschaft und Kinder unter 25 separat. Zusammenveranlagung, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Teiljahre, abweichende Freibetragsanteile je Kind und Nebenerwerb werden noch nicht berechnet.
