Ratgeber · Finanzplanung
Stundensatz berechnen: So kalkulierst du deinen Preis als Selbstständiger
Ein sinnvoller Stundensatz deckt nicht nur deine gewünschte Entnahme ab. Er muss auch Ausfallzeiten, betriebliche Fixkosten, nicht abrechenbare Arbeit, Gewinn und gegebenenfalls Umsatzsteuer berücksichtigen.

Mit dem folgenden Rechner kannst du deinen notwendigen Mindest-Stundensatz Schritt für Schritt kalkulieren. Die Beispielwerte orientieren sich an der Excel-Vorlage: acht Arbeitsstunden pro Tag, 20 Arbeitstage pro Monat und 70 Prozent fakturierbare Zeit.
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Die Berechnung ist eine Planungs- und Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine individuelle Steuer- oder Unternehmensberatung. Prüfe insbesondere, ob du Umsatzsteuer berechnest und welcher Steuersatz für deine konkrete Leistung gilt.
Was ist ein sinnvoller Stundensatz?
Ein sinnvoller Stundensatz ist der Preis, der deine tatsächlich verkaufbare Arbeitszeit mit deinen privaten und betrieblichen Kosten, einem angemessenen Gewinn und den nötigen Rücklagen abdeckt. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viele Stunden du arbeitest, sondern wie viele Stunden du Kunden tatsächlich in Rechnung stellen kannst.
So funktioniert die Berechnung
Warum die fakturierbare Zeit entscheidend ist
Akquise, Angebote, Buchhaltung, Organisation, Weiterbildung, Urlaub und Krankheit sind notwendige Bestandteile deiner Selbstständigkeit, aber nicht jede dieser Stunden kann abgerechnet werden. Wenn du dauerhaft nur 60 bis 70 Prozent deiner Arbeitszeit verkaufst, muss der Stundensatz die übrige Zeit mittragen.
Netto, Gewinn und Umsatzsteuer nicht verwechseln
Der Netto-Stundensatz deckt zunächst deinen Kostenbedarf. Der Gewinnzuschlag schafft Spielraum für Rücklagen, Investitionen und unternehmerisches Risiko. Die Umsatzsteuer ist kein zusätzlicher Gewinn, sondern wird bei Umsatzsteuerpflicht auf den Netto-Preis aufgeschlagen und regelmäßig an das Finanzamt abgeführt. Der deutsche Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent; für bestimmte Umsätze gelten abweichende Regeln.
Für deine konkrete Einordnung solltest du die aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsatzsteuer und deine steuerliche Beratung berücksichtigen.
Praxisbeispiel: Stundensatz für eine selbstständige Beraterin
Beispielrechnung, kein echter Kundenfall: Eine selbstständige Beraterin plant mit sechs Arbeitsstunden pro Tag und 18 Arbeitstagen pro Monat. Sie berücksichtigt 25 Urlaubstage, acht Feiertage, sieben Krankheitstage und fünf Weiterbildungstage pro Jahr. Bei 65 Prozent fakturierbarer Zeit bleiben rund 667 abrechenbare Stunden pro Jahr.
Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten liegen bei 3.200 Euro, die betrieblichen Fixkosten bei 650 Euro. Ohne Gewinnzuschlag ergibt sich daraus ein Mindest-Stundensatz von rund 69,28 Euro netto. Mit 15 Prozent Gewinnzuschlag steigt der kalkulierte Netto-Stundensatz auf rund 79,67 Euro. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht das rund 94,81 Euro brutto.
Das Beispiel zeigt, warum ein vermeintlich hoher Stundensatz nicht automatisch überteuert ist: Er muss auch nicht fakturierbare Arbeitszeit, Ausfälle, Kosten und unternehmerischen Spielraum finanzieren. Die Werte sind eine vereinfachte Planungsrechnung und müssen an das konkrete Geschäftsmodell angepasst werden.
Häufige Fragen zum Stundensatz
Die wichtigsten Fragen zur Kalkulation, Preisgestaltung und praktischen Anwendung beantwortet der folgende Avada-FAQ-Bereich.
Urlaub, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung solltest du realistisch berücksichtigen. Auch Akquise, Verwaltung sowie Vor- und Nachbereitung gehören zur Arbeitszeit, sind aber häufig nicht vollständig abrechenbar. Deshalb ist der Anteil der fakturierbaren Zeit eine zentrale Eingabe im Stundensatzrechner.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Umsatzsteuer ausweist, setzt du im Rechner zunächst 0 Prozent Umsatzsteuer an. Entscheidend bleibt die Netto-Kalkulation aus Kosten, fakturierbarer Zeit und Gewinnzuschlag. Prüfe die steuerliche Einordnung für deinen konkreten Fall.
Ja. Schätze zunächst alle realistisch benötigten Stunden einschließlich Abstimmungen, Vorbereitung und Korrekturschleifen. Multipliziere diese Stunden mit deinem Netto-Stundensatz und ergänze gegebenenfalls einen klar begründeten Puffer für Risiken und Zusatzaufwand.
Das hängt von deinem Geschäftsmodell ab. Beratung mit wenig Vor- und Nachbereitung kann einen höheren Anteil erreichen als ein Geschäft mit viel Akquise, Administration oder Projektentwicklung. Starte mit einer realistischen Annahme und aktualisiere sie nach einigen Monaten mit deinen tatsächlichen Zeiten.
Runde den rechnerischen Mindestwert nicht nach unten. Ein klarer, kommunizierbarer Preis oberhalb des Mindestwerts lässt Raum für Preisverhandlungen, zusätzliche Rücklagen und schwankende Auslastung.
Prüfe zuerst dein Angebot, deine Zielgruppe und den wahrgenommenen Nutzen. Danach kannst du Leistungspakete, feste Projektpreise oder eine andere Auslastungsplanung testen. Die Kosten solltest du nicht einfach aus der Kalkulation streichen.
Du willst deinen Preis und dein Geschäftsmodell sauber planen?
Im Gründungscoaching entwickelst du deine Kalkulation, dein Angebot und deinen Businessplan praxisnah und nachvollziehbar.
Hinweis: Die Rechnerlogik orientiert sich an einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung. Eingaben und Ergebnisse sind individuell zu prüfen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.




