Rechner · Finanzplanung
IAB-Rechner 2026: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung berechnen
Der Rechner zeigt nicht nur die mögliche Steuerentlastung im Abzugsjahr. Er stellt auch Hinzurechnung, Minderung der Anschaffungskosten, verbleibende Abschreibungsbasis und eine mögliche Sonderabschreibung im Investitionsjahr dar.
Von Klaus Schaumberger · Stand: 12. Oktober 2026

IAB und Sonderabschreibung
IAB und Sonderabschreibung berechnen
Plane Investitionsabzugsbetrag, Hinzurechnung, AfA-Basis und Steuerwirkung. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Rechenweg und Einordnung
Stand: 12. Oktober 2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
Wie hoch kann der Investitionsabzugsbetrag sein?
Unter den Voraussetzungen des § 7g EStG können kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten beweglichen Wirtschaftsguts gewinnmindernd abziehen. Der Rechner begrenzt den eingegebenen Prozentsatz deshalb auf 50 Prozent und prüft die allgemeine Gewinngrenze von 200.000 Euro.
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Modellgrenze: Der Rechner unterstellt ein begünstigtes bewegliches Anlagegut und die volle zulässige Minderung der Anschaffungskosten. Investitionsfrist, Nutzungsnachweise, Vermietungsfälle und bereits verbrauchte Sonderabschreibungen sind separat zu prüfen. Der Sonder-AfA-Betrag ist ein mögliches Gesamtvolumen im fünfjährigen Begünstigungszeitraum, keine jedes Jahr erneut verfügbare Abschreibung.
Was der IAB tatsächlich bewirkt
Der IAB ist kein Zuschuss und keine dauerhafte Steuerbefreiung. Er zieht einen steuerlichen Abzug zeitlich vor die Anschaffung. Im Abzugsjahr sinken Gewinn und Steuerbelastung. Wird die Investition später durchgeführt, wird der verwendete Betrag grundsätzlich hinzugerechnet. Gleichzeitig können die Anschaffungskosten gewinnmindernd reduziert werden. Dadurch fällt die spätere reguläre Abschreibung niedriger aus.
Die Liquiditätswirkung kann trotzdem erheblich sein. Wer eine Steuerzahlung heute reduziert, hat mehr Eigenmittel für Anzahlung, Finanzierung oder Betriebsmittel. Der Vorteil ist besonders groß, wenn der persönliche Grenzsteuersatz im Abzugsjahr hoch ist. Die spätere Belastung und die geringere AfA müssen aber von Beginn an mitgerechnet werden.
Welche Voraussetzungen bildet der Rechner ab?
Gewinngrenze
Der Gewinn des Betriebs darf im Abzugsjahr grundsätzlich 200.000 Euro nicht überschreiten. Dabei kommt es auf den steuerlichen Gewinn ohne IAB-Abzüge und Hinzurechnungen nach § 7g Absatz 2 an. Für die Sonderabschreibung wird gesondert der Gewinn des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung geprüft. Zusätzlich dürfen offene IAB aus dem Abzugsjahr und den drei Vorjahren zusammen 200.000 Euro je Betrieb nicht überschreiten. Andere Betriebe oder Sonderfälle können eine getrennte Beurteilung erfordern.
Betriebliche Nutzung
Das Wirtschaftsgut muss im maßgeblichen Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. In der Praxis wird hierfür regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 Prozent verlangt. Das ist gerade bei Fahrzeugen kritisch: Eine private Nutzung von mehr als zehn Prozent kann die Begünstigung gefährden, selbst wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.
Begünstigtes Wirtschaftsgut
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu können Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder bestimmte technische Geräte gehören. Gebäude, Grundstücke, Warenlager und viele immaterielle Werte fallen nicht ohne Weiteres darunter.
Investitionsfrist
Die geplante Investition muss grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres umgesetzt werden. Erfolgt sie nicht oder werden die Nutzungsvoraussetzungen verletzt, kann der Abzug rückwirkend korrigiert werden. Daraus können Nachzahlungszinsen und eine erhebliche Liquiditätsbelastung entstehen.
So rechnet der IAB-Rechner
- Geplante Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer mal gewünschtem IAB-Prozentsatz; ohne Vorsteuerabzug sind die entsprechenden Bruttokosten maßgeblich.
- Prüfung der 50-Prozent-Grenze, der Gewinngrenze und des Nutzungsanteils.
- Modellhafte Steuerwirkung aus IAB mal persönlichem Grenzsteuersatz.
- Im Investitionsjahr Hinzurechnung bis zur zulässigen Höhe.
- Minderung der Anschaffungskosten um den verwendeten Betrag.
- Berechnung der Sonderabschreibung auf Basis der geminderten Anschaffungskosten.
Die tatsächliche Steuerwirkung kann abweichen, weil der Einkommensteuertarif progressiv ist. Ein IAB von 40.000 Euro bei 42 Prozent Grenzsteuersatz bedeutet modellhaft 16.800 Euro weniger Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Veränderung des Durchschnittssteuersatzes sind dabei noch nicht vollständig berücksichtigt.
Praxisbeispiel: Fahrzeuganschaffung
Ein Selbstständiger plant ein Fahrzeug für 80.000 Euro netto und bildet einen IAB von 50 Prozent, also 40.000 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich zunächst eine modellhafte Steuerentlastung von 16.800 Euro. Wird das Fahrzeug später tatsächlich für 80.000 Euro angeschafft, kann der IAB hinzugerechnet und die steuerliche Anschaffungsbasis um den entsprechenden Betrag reduziert werden.
Die verbleibende AfA-Basis beträgt dann im vereinfachten Modell 40.000 Euro. Eine §-7g-Sonderabschreibung von 40 Prozent würde sich auf diese geminderte Basis beziehen und damit 16.000 Euro betragen. Hinzu kommt bei erfüllten Voraussetzungen reguläre lineare oder degressive AfA. Die besondere Elektrofahrzeug-AfA nach § 7 Absatz 2a EStG mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr darf dagegen nicht zusätzlich mit der §-7g-Sonderabschreibung für dasselbe Fahrzeug kombiniert werden.
IAB und Elektrofahrzeugabschreibung
Bei begünstigten Elektrofahrzeugen können 2026 weitere Abschreibungsregeln relevant sein. Eine hohe Abschreibung im Anschaffungsjahr bedeutet jedoch nicht automatisch eine zusätzliche Steuererstattung in voller Höhe. IAB, Hinzurechnung, Herabsetzung der Anschaffungskosten und Elektrofahrzeugabschreibung wirken aufeinander. Der Rechner trennt diese Schritte bewusst; die detaillierte AfA-Staffel wird zusätzlich im Abschreibungsrechner betrachtet.
IAB bei Finanzierung oder Leasing
Ob ein Wirtschaftsgut bar bezahlt oder kreditfinanziert wird, ändert grundsätzlich nichts daran, dass die steuerlichen Anschaffungskosten maßgeblich sind. Tilgungsraten sind keine Abschreibung. Bei Leasing kommt es dagegen auf die steuerliche Zurechnung des Wirtschaftsguts an. Ein normaler Nutzungsvertrag führt nicht automatisch zu einem eigenen begünstigten Anlagegut.
Warum die Steuerersparnis nicht ausgegeben werden sollte
Die im Abzugsjahr gesparte Steuer sollte als Teil der Investitionsfinanzierung betrachtet werden. Sie ist kein zusätzlicher Gewinn. Wird die Investition nicht umgesetzt, kann die frühere Steuerentlastung zurückgefordert werden. Deshalb empfiehlt sich ein separates Investitions- oder Steuerkonto, auf dem der Liquiditätsvorteil bis zur Anschaffung verfügbar bleibt.
Häufige Fehler
- Der IAB wird als endgültige Steuerersparnis verstanden.
- Die spätere Hinzurechnung und niedrigere AfA-Basis fehlen.
- Die Investitionsfrist wird nicht überwacht.
- Bei einem Fahrzeug wird die 90-Prozent-Nutzung nicht nachgewiesen.
- Brutto- statt Netto-Anschaffungskosten werden verwendet, obwohl Vorsteuerabzug besteht.
- Die Sonderabschreibung wird auf die ungekürzten Kosten gerechnet.
- Eine geplante Investition wird nur aus steuerlichen Gründen vorgenommen.
Investitionsplanung vor Steuervorteil
Der IAB ist besonders sinnvoll, wenn die Investition ohnehin wirtschaftlich geplant ist und die freigesetzte Liquidität wirklich für Anschaffung oder Finanzierung benötigt wird. Problematisch wird er, wenn die Steuerersparnis privat verbraucht wird oder ein teures Fahrzeug nur gekauft wird, um eine frühere Steuerkorrektur zu vermeiden.
In einer vollständigen Planung gehören deshalb vier Rechnungen nebeneinander: wirtschaftlicher Nutzen der Investition, Finanzierung und Tilgung, steuerliche Abschreibung sowie private Nutzungsfolgen. Erst diese Kombination zeigt, ob sich die Anschaffung tatsächlich trägt.
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Steuerwirkung über mehrere Jahre vergleichen
Eine sinnvolle IAB-Planung endet nicht beim Abzugsjahr. Erstelle mindestens eine Übersicht für das Abzugsjahr, das tatsächliche Investitionsjahr und die folgenden Abschreibungsjahre. Trage für jedes Jahr Gewinn vor Investition, IAB-Abzug oder Hinzurechnung, Herabsetzung der Anschaffungskosten, Sonderabschreibung und reguläre AfA ein. Erst die Summe zeigt, wie stark Steuer lediglich zeitlich verschoben wird.
Rechne außerdem mit unterschiedlichen Steuersätzen. Ist der persönliche Grenzsteuersatz im Abzugsjahr hoch und im Investitionsjahr niedriger, kann die Verschiebung zusätzlich vorteilhaft sein. Der umgekehrte Fall kann den Nutzen reduzieren. Bei Kapitalgesellschaften gelten andere Steuersätze und Wirkungsmechanismen als bei einem Einzelunternehmen.
IAB in der Liquiditätsplanung
Der IAB verändert die Steuerzahlung, nicht den Kaufpreis. In der Liquiditätsplanung gehören deshalb Anschaffung, Vorsteuer, Anzahlung, Kreditauszahlung, Zins, Tilgung und Steuerwirkung auf getrennte Zeilen. Besonders bei großen Investitionen kann die Vorsteuer zunächst bezahlt werden, bevor sie verrechnet oder erstattet wird.
Plane auch eine Rückabwicklungsreserve. Wenn die Investition scheitert oder die Nutzungsvoraussetzung verletzt wird, darf die daraus entstehende Steuerbelastung den Betrieb nicht überraschen. Eine Investition auf den letzten möglichen Termin zu verschieben erhöht dieses Risiko.
Nachweis der betrieblichen Fahrzeugnutzung
Bei einem Pkw ist die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung wesentlich strenger als die Voraussetzung für die Ein-Prozent-Methode. Ein Fahrzeug kann zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und dennoch nicht IAB-begünstigt sein. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie private Fahrten müssen deshalb fachlich richtig eingeordnet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Checkliste vor Bildung des IAB
- Ist das geplante Wirtschaftsgut beweglich, abnutzbar und dem Anlagevermögen zuzuordnen?
- Liegt der Gewinn des konkreten Betriebs innerhalb der Grenze?
- Ist die Investition innerhalb der Frist wirtschaftlich und finanziell realistisch?
- Kann die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung nachgewiesen werden?
- Ist die Steuerentlastung als Investitionsliquidität reserviert?
- Wurden Hinzurechnung und niedrigere spätere AfA mitgerechnet?
- Gibt es ein Szenario für günstigeren Kaufpreis oder ausbleibende Investition?
IAB bei Preisänderung und Teilinvestition
Der tatsächliche Kaufpreis stimmt selten exakt mit der früheren Planung überein. Wird das Wirtschaftsgut günstiger, kann nur der auf die tatsächlichen Kosten entfallende zulässige Betrag verwendet werden. Der überschießende Teil kann gegebenenfalls einer anderen begünstigten Investition innerhalb seiner Frist zugeordnet werden. Bleibt er ungenutzt, wird der frühere Abzug rückgängig gemacht. Wird nur ein Teil der geplanten Investitionen umgesetzt, sind die einzelnen Beträge und Fristen getrennt nachzuhalten.
Steigt der Kaufpreis, erhöht sich der bereits gebildete IAB nicht automatisch rückwirkend. Die Mehrkosten erhöhen gegebenenfalls die verbleibende AfA-Basis, soweit keine andere Kürzung greift. Genau deshalb sollten Planung und tatsächliche Rechnung nebeneinander dokumentiert werden.
IAB und Rechtsform
Bei Einzelunternehmen beeinflusst der Abzug den persönlichen Einkommensteuertarif. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften sind Gewinnzurechnung, Zuständigkeit und Steuerwirkung anders. Eine geplante Umwandlung oder Übertragung zwischen Betrieben kann außerdem die spätere Nutzung des Wirtschaftsguts berühren. Der Rechner bildet bewusst einen einzelnen Betrieb und einen vereinfachten Grenzsteuersatz ab.
Was in die Beratungsakte gehört
Bewahre Investitionsplanung, Angebote, Beschluss oder interne Notiz, Steuerberechnung, Investitionsfrist und Nutzungsnachweis gemeinsam auf. Nach Anschaffung kommen Rechnung, Zahlungsnachweis, Anlagenverzeichnis und Dokumentation der betrieblichen Nutzung hinzu. So lässt sich Jahre später noch erklären, warum der IAB gebildet und wie er verwendet wurde.
Amtliche Grundlagen
Rechtsstand geprüft am 12. Oktober 2026: § 7g EStG – IAB und Sonderabschreibungen, § 7 EStG – reguläre und Elektrofahrzeug-AfA und BMF-Anwendungsschreiben vom 15. Juni 2022.
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Häufige Fragen: IAB und Sonderabschreibung
Der IAB kann höchstens 50 Prozent der voraussichtlichen begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Für eine Maschine zu 60.000 Euro sind damit bis zu 30.000 Euro möglich. Zusätzlich gilt je Betrieb eine Grenze von 200.000 Euro für noch offene IAB aus dem Abzugsjahr und den drei Vorjahren. Bereits vorhandene Beträge verbrauchen diesen Spielraum; die Grenze gilt nicht für jede einzelne Anschaffung neu.
Für einen neuen IAB darf der maßgebliche Gewinn im Abzugsjahr 200.000 Euro nicht überschreiten; IAB-Abzüge und Hinzurechnungen nach § 7g Absatz 2 bleiben für diese Prüfung unberücksichtigt. Bei der Sonderabschreibung wird dagegen der Gewinn des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung geprüft. Bei IAB-Bildung 2026 und Anschaffung 2028 sind daher unterschiedliche Jahre zu betrachten. Eine zulässige IAB-Bildung garantiert noch keine Sonderabschreibung.
Auch während der Betriebseröffnung kann ein IAB möglich sein. Eine ernsthafte, nachvollziehbare betriebliche Gründung und die übrigen Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen. Angebote, Finanzierungsvorbereitung und konkrete Vorbereitungshandlungen helfen bei der Dokumentation. Ein unverbindlicher privater Kaufwunsch reicht nicht. Der Rechner prüft weder die tatsächliche Betriebseröffnung noch die Nachweise gegenüber dem Finanzamt.
Eine einzelne Maschine muss für die IAB-Bildung nicht bereits anhand ihrer Seriennummer feststehen. Trotzdem sollte die Planung zeigen, welche betriebliche Investition mit welchen Kosten vorgesehen ist. Dokumentiere etwa Gerätetyp, Angebot, geplanten Kaufzeitpunkt und Finanzierung. Bei späterer Verwendung sind die tatsächlichen begünstigten Wirtschaftsgüter und die Zuordnung des IAB in der steuerlichen Erklärung nachvollziehbar zu erfassen.
Die Hinzurechnung ist auf 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den verfügbaren IAB begrenzt. Aus 80.000 Euro geplanten Kosten und 40.000 Euro IAB werden bei einem Kauf für 60.000 Euro höchstens 30.000 Euro verwendbarer IAB für dieses Wirtschaftsgut. Der Rest von 10.000 Euro kann gegebenenfalls einer anderen begünstigten Investition innerhalb seiner Frist zugeordnet werden. Bleibt er ungenutzt, wird der frühere Abzug rückgängig gemacht.
Ja, eine vorzeitige Rückgängigmachung ist zulässig. Dabei wird grundsätzlich das ursprüngliche Abzugsjahr korrigiert, statt den Betrag beliebig als normalen Gewinn des laufenden Jahres zu behandeln. Ist die geplante Investition wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, sollte eine Steuer- und Zinsbelastung berechnet und Liquidität zurückgelegt werden. Ohne Umsetzung endet die reguläre Investitionsfrist mit Ablauf des dritten folgenden Wirtschaftsjahres.
Der IAB verschiebt zunächst steuerliche Abzüge vor die Anschaffung. Bei 40.000 Euro IAB und einem unverändert unterstellten Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt die modellhafte Entlastung 16.800 Euro. Die tatsächliche Wirkung hängt vom progressiven Tarif und weiteren Einkünften ab. Spätere Hinzurechnung und eine gegebenenfalls niedrigere Abschreibungsbasis gehören in die Mehrjahresplanung. Der Einkommensteuer-Rechner hilft bei der Einordnung; der IAB ist keine Förderzahlung.
Ja, die Sonderabschreibung setzt keinen zuvor gebildeten IAB voraus. Für begünstigte Anschaffungen gelten insgesamt bis zu 40 Prozent im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren; die Voraussetzungen des § 7g Absatz 6 sind gesondert zu erfüllen. Wird die Anschaffungsbasis nach Verwendung eines IAB reduziert, wird auch die Sonderabschreibung auf dieser niedrigeren Basis berechnet. Die reguläre AfA lässt sich ergänzend mit dem Abschreibungsrechner planen.
Ein IAB kann bei erfüllten Voraussetzungen auch für ein betriebliches Elektrofahrzeug in Betracht kommen. Die besondere Elektrofahrzeug-AfA nach § 7 Absatz 2a EStG mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr darf jedoch nicht mit einer Sonderabschreibung für dasselbe Fahrzeug kombiniert werden. Die im IAB-Rechner gezeigte 40-Prozent-Sonderabschreibung darf deshalb nicht einfach zusätzlich zur 75-Prozent-AfA addiert werden. Privatnutzung und Nachweise beurteilst du ergänzend mit dem Firmenwagenrechner.
Bei vollem Vorsteuerabzug werden die Kosten ohne abziehbare Umsatzsteuer angesetzt. Ohne Vorsteuerabzug, etwa bei vielen Kleinunternehmern, gehört die nicht abziehbare Umsatzsteuer grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Für selbst genutzte Wirtschaftsgüter ist regelmäßig mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung im maßgeblichen Zeitraum erforderlich; alternativ enthält § 7g eine Vermietungsregel. Ein Pkw mit 70 Prozent betrieblicher Nutzung genügt für den IAB nicht allein deshalb, weil er Betriebsvermögen ist. Der Rechner ersetzt keine Prüfung der Nutzungsdauer, Fristen und Nachweise.

