Rechner · Finanzplanung
Mehrwertsteuer-Rechner: Netto, Umsatzsteuer und Brutto berechnen
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner wandelst du Netto- und Bruttobeträge um. Zusätzlich kannst du die abziehbare Vorsteuer eintragen und deine voraussichtliche Umsatzsteuer-Zahllast überschlagen.
Von Klaus Schaumberger · Stand: 5. Oktober 2026

Mehrwertsteuer-Rechner
Netto, Umsatzsteuer und Brutto berechnen
Rechne vom Netto- oder Bruttobetrag und ermittle zusätzlich deine Umsatzsteuer-Zahllast. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Rechenweg und Einordnung
Stand: 5. Oktober 2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
Wie wird Mehrwertsteuer berechnet?
Bei 19 Prozent gilt: Nettobetrag × 1,19 = Bruttobetrag. Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag. Die Differenz ist die Umsatzsteuer. Bei 7 Prozent verwendest du entsprechend den Faktor 1,07. Für die Zahllast wird die abzugsfähige Vorsteuer von der Umsatzsteuer aus den eigenen Verkäufen abgezogen.
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Kurz erklärt: Beim Regelsteuersatz von 19 Prozent wird der Nettobetrag mit 1,19 multipliziert. Um aus einem Bruttobetrag die enthaltene Umsatzsteuer zu bestimmen, teilst du durch 1,19 und ziehst den Nettobetrag ab. Für den ermäßigten Satz gilt entsprechend der Faktor 1,07.
So benutzt du den Umsatzsteuer-Rechner
Wähle zuerst, ob dein Ausgangswert netto oder brutto ist. Danach trägst du den Betrag und den passenden Steuersatz ein. Die meisten steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen unterliegen 19 Prozent. Für gesetzlich bezeichnete Umsätze gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent; bestimmte Photovoltaik-Umsätze können unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit 0 Prozent besteuert werden. Der korrekte Satz hängt von der konkreten Leistung ab.
Wenn du deine Zahllast überschlagen möchtest, trägst du zusätzlich die Vorsteuer aus betrieblichen Eingangsrechnungen ein. Vereinfacht gilt: Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen minus abziehbare Vorsteuer gleich Zahllast. Ist der Wert negativ, besteht rechnerisch ein Vorsteuerüberhang.
Beispiel: 1.000 Euro netto bei 19 Prozent
- Nettobetrag: 1.000 Euro
- Umsatzsteuer: 1.000 × 19 % = 190 Euro
- Bruttobetrag: 1.190 Euro
Bei einem Bruttobetrag von 1.190 Euro rechnest du umgekehrt: 1.190 ÷ 1,19 = 1.000 Euro netto. Die Differenz von 190 Euro ist die enthaltene Umsatzsteuer. Der oft gemachte Abzug von 19 Prozent vom Bruttobetrag wäre falsch, weil sich der Steuersatz auf das Nettoentgelt bezieht.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – gibt es einen Unterschied?
Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet. Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer. „Mehrwertsteuer“ beschreibt das wirtschaftliche Prinzip: Unternehmen führen nur die Steuer auf den von ihnen geschaffenen Mehrwert ab, sofern sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Auf Rechnungen ist die Bezeichnung Umsatzsteuer fachlich präziser.
Was Kleinunternehmer beachten
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, weist für die begünstigten inländischen Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und kann im Gegenzug regelmäßig keine Vorsteuer abziehen. Der Rechner ist dann vor allem für einen Preisvergleich hilfreich. Ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, prüfst du mit dem separaten Kleinunternehmer-Rechner.
Typische Fehler
- 19 Prozent einfach vom Bruttobetrag abziehen;
- den Steuersatz allein nach Kundenart wählen;
- Vorsteuer ohne ordnungsgemäße Rechnung ansetzen;
- Bruttoeinnahmen im Businessplan als frei verfügbaren Umsatz behandeln;
- vereinnahmte Umsatzsteuer nicht für die nächste Voranmeldung zurücklegen.
Die Umsatzsteuer ist für regelbesteuerte Unternehmen grundsätzlich ein durchlaufender Posten, beeinflusst aber die Liquidität. Plane Zahlungszeitpunkte, Dauerfristverlängerung, Anzahlungen und mögliche Erstattungen deshalb monatsgenau.
Die drei Rechenwege im Detail
Vom Nettobetrag zum Bruttobetrag
Dieser Rechenweg eignet sich für Angebote, Kalkulationen und Rechnungsentwürfe. Du gibst das Entgelt ohne Umsatzsteuer ein. Bei 19 Prozent wird der Nettobetrag mit 1,19 multipliziert, bei 7 Prozent mit 1,07. Das Ergebnis ist der Betrag, den der Kunde insgesamt bezahlt. Für deine Umsatzplanung bleibt bei Regelbesteuerung grundsätzlich der Nettobetrag maßgeblich; der Steueranteil gehört wirtschaftlich dem Finanzamt.
Vom Bruttobetrag zurück zum Nettobetrag
Dieser Weg ist nützlich, wenn du nur einen Endpreis kennst, etwa bei einer Kasseneinnahme oder einem Preisvergleich im Privatkundengeschäft. Die enthaltene Steuer wird nicht mit 19 Prozent vom Brutto abgezogen. Bei 19 Prozent beträgt ihr Anteil am Bruttobetrag 19/119, bei 7 Prozent 7/107. Der Rechner erledigt diese Rückrechnung automatisch.
Umsatzsteuer-Zahllast überschlagen
Für eine einfache Zahllast ziehst du die abzugsfähige Vorsteuer von der Umsatzsteuer deiner Verkäufe ab. Ein Vorsteuerüberhang kann zu einer Erstattung führen. Das Ergebnis kann von der Voranmeldung abweichen, wenn Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen, Berichtigungen, Anzahlungen, innergemeinschaftliche Vorgänge oder nicht abzugsfähige Vorsteuer enthalten sind.
Umsatzsteuer in Angebot und Rechnung
Im B2B-Bereich werden Preise häufig netto zuzüglich Umsatzsteuer angeboten. Gegenüber Verbrauchern müssen Endpreise grundsätzlich transparent als Bruttopreise erscheinen. Für eine ordnungsgemäße Rechnung sind neben dem Entgelt und dem Steuerbetrag weitere Pflichtangaben erforderlich. Dazu zählen abhängig von der Rechnungsart beispielsweise Name und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt.
Bei Kleinbetragsrechnungen gelten Vereinfachungen. Umgekehrt verlangen bestimmte grenzüberschreitende oder steuerfreie Umsätze zusätzliche Hinweise. Der Rechner prüft keine Rechnung und entscheidet nicht, ob ein Umsatz steuerbar, steuerfrei oder im Reverse-Charge-Verfahren abzurechnen ist.
Ist- oder Sollversteuerung: Warum der Zahlungszeitpunkt wichtig ist
Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich nach Ausführung der Leistung, unabhängig davon, ob dein Kunde bereits bezahlt hat. Dadurch kann das Unternehmen Umsatzsteuer vorfinanzieren. Bei genehmigter Istversteuerung wird die Steuer grundsätzlich erst nach Vereinnahmung des Entgelts fällig. Für Gründer mit langen Zahlungszielen kann dieser Unterschied erheblich sein.
In deiner Liquiditätsplanung solltest du deshalb nicht nur Jahresumsatz und Jahressteuer betrachten. Plane, wann Rechnungen gestellt, bezahlt und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gemeldet werden. Wer die vereinnahmte Umsatzsteuer auf einem getrennten Konto zurücklegt, reduziert das Risiko, sie versehentlich für laufende Ausgaben zu verwenden.
Preisgestaltung bei Privat- und Geschäftskunden
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden ist regelmäßig der Nettopreis entscheidend. Für Privatkunden zählt der Bruttopreis. Wechselst du von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, musst du daher entscheiden, ob du deine Endpreise erhöhst oder die Umsatzsteuer aus dem bisherigen Preis herausrechnest. Im zweiten Fall sinkt dein Nettoerlös.
Beispiel: Du verlangst bisher 100 Euro ohne Umsatzsteuerausweis. Bleibt der Endpreis nach dem Wechsel bei 100 Euro, enthält er bei 19 Prozent nur noch 84,03 Euro Nettoerlös und 15,97 Euro Umsatzsteuer. Erhöhst du auf 119 Euro, bleibt dein Nettoerlös bei 100 Euro, aber der Kunde zahlt mehr. Genau diese Wirkung sollte bereits bei der Gründung in der Preiskalkulation berücksichtigt werden.
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Sonderfälle, die der Rechner nicht automatisch entscheidet
- steuerfreie Leistungen, etwa in bestimmten Heil-, Bildungs- oder Finanzbereichen;
- Reverse Charge, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht;
- innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen;
- Einfuhrumsatzsteuer und Auslandssachverhalte;
- gemischte Steuersätze in Paketen oder Nebenleistungen;
- unentgeltliche Wertabgaben und private Nutzung;
- Berichtigung bei uneinbringlichen Forderungen;
- Differenzbesteuerung bei bestimmten Wiederverkäufern.
Bei solchen Fällen kannst du den Rechner weiterhin für einzelne mathematische Schritte nutzen. Die steuerliche Einordnung muss jedoch vorher feststehen.
So übernimmst du Umsatzsteuer in deinen Businessplan
- Plane Umsätze nach Steuersätzen und trenne Nettoerlös von Umsatzsteuer.
- Ermittle die Vorsteuer aus Investitionen und laufenden Kosten.
- Ordne Zahlungen den tatsächlichen Monaten zu.
- Berücksichtige Voranmeldungszeitraum und mögliche Dauerfristverlängerung.
- Lege bei Unsicherheit eine zusätzliche Liquiditätsreserve an.
Die Rentabilitätsrechnung wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen im Regelfall netto aufgebaut. Die Liquiditätsplanung enthält dagegen die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen einschließlich Umsatzsteuer sowie die spätere Zahlung oder Erstattung gegenüber dem Finanzamt.
Hinweise für die Gründungsplanung
Wer im Businessplan Bruttoumsätze mit Nettokosten vermischt, vergleicht unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Dadurch wirkt das Vorhaben rentabler, als es tatsächlich ist. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, jede Vorsteuer werde sofort erstattet. Zwischen Anschaffung, Voranmeldung und Auszahlung kann Zeit liegen. Besonders bei größeren Anfangsinvestitionen muss diese Zwischenfinanzierung eingeplant werden.
Eine einfache Systematik hilft: Preise konsequent netto und brutto dokumentieren, Umsatzsteuer auf einem eigenen Unterkonto zurücklegen und mindestens monatlich eine vorläufige Zahllast berechnen. So wird aus der Steuer kein überraschendes Liquiditätsproblem.
Praxischeck vor der ersten Rechnung
Prüfe vor dem Rechnungsversand fünf Punkte: Ist dein Unternehmen regelbesteuert oder nutzt es die Kleinunternehmerregelung? Ist die Leistung in Deutschland steuerbar? Greift eine Steuerbefreiung oder das Reverse-Charge-Verfahren? Welcher Steuersatz gilt? Entsteht die Steuer zum Leistungs-, Rechnungs- oder Zahlungszeitpunkt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist die reine Prozentrechnung sinnvoll.
Dokumentiere den gewählten Steuersatz insbesondere bei gemischten Angeboten. Besteht ein Paket aus mehreren Leistungen, ist zu prüfen, ob eine einheitliche Hauptleistung mit Nebenleistungen oder mehrere selbstständige Leistungen vorliegen. Eine willkürliche Aufteilung auf 7 und 19 Prozent kann zu späteren Korrekturen führen.
Umsatzsteuer bei Anzahlungen und Schlussrechnungen
Bei Anzahlungen kann Umsatzsteuer bereits mit Zahlung entstehen. In der Schlussrechnung müssen erhaltene Anzahlungen und die darauf entfallende Steuer korrekt abgesetzt werden. Wer nur den gesamten Auftragswert erneut versteuert, meldet Beträge doppelt. Für projektbasierte Unternehmen gehören Abschläge deshalb sowohl in die Rechnungslogik als auch in die Liquiditätsplanung.
Beispiel: Für einen Auftrag über 10.000 Euro netto erhältst du 2.000 Euro netto Anzahlung. Bei 19 Prozent gehen 2.380 Euro ein, davon 380 Euro Umsatzsteuer. Die Schlussrechnung weist Gesamtentgelt und Gesamtsteuer aus und zieht die bereits berechnete Anzahlung korrekt ab.
Interne Verknüpfung deiner Planung
Nutze nach der Umsatzsteuerberechnung den Kleinunternehmer-Rechner für die Wahl des Besteuerungsmodells, den Margen-Rechner für deine Nettopreise und den Liquiditäts-Rechner für Zahlungstermine. So werden aus einer isolierten Steuerrechnung konsistente Unternehmenszahlen.
Wann du das Ergebnis fachlich prüfen lassen solltest
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll bei Auslandsumsätzen, digitalen Leistungen, Bauleistungen, gemischt genutzten Anschaffungen, steuerfreien Tätigkeiten oder mehreren Steuersätzen. Auch ein ungewöhnlich hoher Vorsteuerüberhang kann Rückfragen des Finanzamts auslösen. Halte Rechnungen, Verträge und Leistungsnachweise vollständig bereit.
Für Standardumsätze liefert der Rechner eine klare mathematische Kontrolle. Die Verantwortung für Steuerbarkeit, Leistungsort, Steuersatz und Vorsteuerabzug bleibt jedoch bei der steuerlichen Einordnung deines Geschäftsfalls.
Monatlicher Umsatzsteuer-Check
Stimme Ausgangsrechnungen, Zahlungseingänge und Eingangsrechnungen regelmäßig mit deiner Buchhaltung ab. Prüfe stornierte Rechnungen, Gutschriften, Anzahlungen und noch fehlende Belege. Vergleiche die errechnete Zahllast mit dem Betrag auf deinem Steuerkonto. Dadurch fallen falsche Steuersätze oder doppelt erfasste Rechnungen auf, bevor die Voranmeldung übermittelt wird.
Bei wachsendem Umsatz sollte auch die Liquiditätsreserve wachsen. Eine einfache Regel ist, den vereinnahmten Steueranteil unmittelbar zu separieren und nur die nachweislich abziehbare Vorsteuer gegenzurechnen.
Die Zahlen auf dein Gründungsvorhaben übertragen
Nutze berufsspezifische Kosten, Leistungsangebote und Planungsannahmen aus diesen Leitfäden: Als Fliesenleger selbstständig: Voraussetzungen und Kosten, Als Fotograf selbstständig: Preise, Rechte und KSK, Selbstständig machen als Online-Shop: Der komplette Gründungsleitfaden. Übertrage nur die zu deinem eigenen Vorhaben passenden Annahmen in den Rechner.
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Häufige Fragen: Mehrwertsteuer-Rechner
Netto mal 0,19 ergibt die Umsatzsteuer; netto mal 1,19 ergibt brutto. Brutto geteilt durch 1,19 ergibt netto.
Nur für die im Umsatzsteuergesetz begünstigten Umsätze. Nicht jede Ware des täglichen Bedarfs und nicht jede kulturelle oder gastronomische Leistung ist automatisch ermäßigt.
Sie ist vereinfacht die Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsumsätzen abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer aus Eingangsleistungen.
Nein. Die Rechnung läuft lokal im Browser und sendet keine Beträge an einen Server.

