Wissen · Gründungszuschuss
Gründungszuschuss: Lass dir deinen Start in die Selbstständigkeit nicht ausreden
Viele hören beim Arbeitsamt zuerst ein „Nein“. Dabei ist die Ablehnung in den meisten Fällen vermeidbar — mit dem richtigen Vorgehen.
Kurz erklärt
Der Gründungszuschuss sichert dir als ALG-I-Bezieher die Startphase: 6 Monate dein bisheriges ALG I + 300 €, danach optional 9 Monate 300 €. Ermessensleistung — es kommt auf die richtige Vorbereitung an. In über 900 Fällen liegt unsere Erfolgsquote bei über 98 %.

Kommt dir das bekannt vor?
Kennst du diese Sätze?
Solche Sätze höre ich ständig — und meistens war die Ablehnung vermeidbar. Der Gründungszuschuss scheitert selten an dir, sondern an Formfehlern, falscher Argumentation und dem Stempel „leicht vermittelbar“.
Warum du das jetzt angehen solltest
Du brauchst kein Standardprogramm — du brauchst jemanden, der weiß, wie das Arbeitsamt tickt.
Ich bin Klaus Schaumberger, Gründungsberater seit 2008. Ich habe über 900 Gründer beim Gründungszuschuss begleitet und kenne die Präferenzen der Behörden genau — und worauf es im Antrag wirklich ankommt.
„Ich sage dir ehrlich, wie deine Chancen stehen — und wie wir sie deutlich erhöhen.“
Deine Chance
Was der Gründungszuschuss dir bringt
Dein Erfolgsweg
In 4 Schritten sicher zum Gründungszuschuss
Echte Erfahrungen
Das sagen begleitete Gründer:innen
Häufige Fragen
Alle wichtigen Fragen zum Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Bezieher, das Einstiegsgeld an Menschen im Bürgergeld-Bezug über das Jobcenter. Beide sind Ermessensleistungen. Welcher Weg für dich gilt, hängt von deiner Leistungsart ab.
Ja – und genau das ist der clevere Weg. Das geförderte AVGS-Coaching erzeugt die Unterlagen, die deinen Zuschuss-Antrag überzeugen. Wie beides zusammenspielt, liest du unter AVGS und Gründungszuschuss.
Ja. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er muss auch nicht zurückgezahlt werden – er ist ein Zuschuss, kein Darlehen.
Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Nötig sind u. a. ein schlüssiger Businessplan mit Finanzplanung sowie eine fachkundige Stellungnahme. Wir bereiten alle Unterlagen gemeinsam mit dir vor und stimmen die Begründung ab.
In der Praxis scheitert es meist an zwei Dingen: Der Gründer gilt als „leicht vermittelbar“, oder die Tragfähigkeit im Businessplan ist nicht überzeugend dargestellt. Beides lässt sich mit einer nachprüfbaren Argumentation und einer sauberen fachkundigen Stellungnahme in den meisten Fällen vermeiden.
In Phase 1 (6 Monate) erhältst du dein bisheriges ALG I plus 300 € monatlich – gedeckelt auf einen Höchstbetrag von 3.621 €/Monat (2026). In Phase 2 folgen neun weitere Monate mit je 300 €, die gesondert beantragt werden müssen. Deinen individuellen Betrag kannst du im Gründungszuschuss-Rechner durchspielen.
Bei Aufnahme deiner Selbstständigkeit muss dein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens 150 Tage betragen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch – deshalb ist der richtige Zeitpunkt entscheidend. Wir planen dieses Timing gemeinsam mit dir.
Nein, ehrlich gesagt nicht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Genau deshalb entscheidet die richtige Vorbereitung und Argumentation über Erfolg oder Ablehnung – nicht allein die Fakten.
Grundsätzlich Bezieher von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich (mind. 15 Std./Woche) selbstständig machen und deren Gründung tragfähig ist. Wichtige Hürde: Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss dein Restanspruch auf ALG I noch mindestens 150 Tage betragen. Ob es in deinem Fall passt, prüfen wir ehrlich im kostenlosen Erstgespräch.
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