Ratgeber · Finanzplanung

Stundensatz berechnen: So kalkulierst du deinen Preis als Selbstständiger

Ein sinnvoller Stundensatz deckt nicht nur deine gewünschte Entnahme ab. Er muss auch Ausfallzeiten, betriebliche Fixkosten, nicht abrechenbare Arbeit, Gewinn und gegebenenfalls Umsatzsteuer berücksichtigen.

Selbstständiger kalkuliert seinen Stundensatz mit Laptop, Taschenrechner und Notizen
KI-generiertes Symbolbild

Mit dem folgenden Rechner kannst du deinen notwendigen Mindest-Stundensatz Schritt für Schritt kalkulieren. Die Beispielwerte orientieren sich an der Excel-Vorlage: acht Arbeitsstunden pro Tag, 20 Arbeitstage pro Monat und 70 Prozent fakturierbare Zeit.

Interaktives Werkzeug

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Ergebnisse

Verfügbare Arbeitstage pro Jahr–Arbeitstage
Verfügbare Arbeitsmonate pro Jahr–Monate
Fakturierbare Arbeitsmonate pro Jahr–Monate
Fakturierbare Arbeitszeit pro Jahr–Stunden
Mindestumsatz pro Monat ohne Gewinnzuschlag–Euro
Jahresgesamtumsatz inkl. Umsatzsteuer und Gewinn–Euro
Umsatz je fakturierbarem Arbeitsmonat–Euro
Umsatz je Arbeitstag–Euro
Mindest-Stundensatz netto–Euro
Stundensatz netto inkl. Gewinnzuschlag–Euro
Stundensatz brutto–Euro

Die Berechnung ist eine Planungs- und Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine individuelle Steuer- oder Unternehmensberatung. Prüfe insbesondere, ob du Umsatzsteuer berechnest und welcher Steuersatz für deine konkrete Leistung gilt.

Was ist ein sinnvoller Stundensatz?

Ein sinnvoller Stundensatz ist der Preis, der deine tatsächlich verkaufbare Arbeitszeit mit deinen privaten und betrieblichen Kosten, einem angemessenen Gewinn und den nötigen Rücklagen abdeckt. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viele Stunden du arbeitest, sondern wie viele Stunden du Kunden tatsächlich in Rechnung stellen kannst.

So funktioniert die Berechnung

Die Grundidee: Zuerst werden aus den Arbeitstagen die verfügbaren Arbeitstage und fakturierbaren Stunden ermittelt. Danach werden Lebenshaltungskosten und Fixkosten auf den Jahreszeitraum verteilt. Der Gewinnzuschlag wird auf den Netto-Bedarf gerechnet; die Umsatzsteuer wird anschließend getrennt ausgewiesen.

Warum die fakturierbare Zeit entscheidend ist

Akquise, Angebote, Buchhaltung, Organisation, Weiterbildung, Urlaub und Krankheit sind notwendige Bestandteile deiner Selbstständigkeit, aber nicht jede dieser Stunden kann abgerechnet werden. Wenn du dauerhaft nur 60 bis 70 Prozent deiner Arbeitszeit verkaufst, muss der Stundensatz die übrige Zeit mittragen.

Netto, Gewinn und Umsatzsteuer nicht verwechseln

Der Netto-Stundensatz deckt zunächst deinen Kostenbedarf. Der Gewinnzuschlag schafft Spielraum für Rücklagen, Investitionen und unternehmerisches Risiko. Die Umsatzsteuer ist kein zusätzlicher Gewinn, sondern wird bei Umsatzsteuerpflicht auf den Netto-Preis aufgeschlagen und regelmäßig an das Finanzamt abgeführt. Der deutsche Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent; für bestimmte Umsätze gelten abweichende Regeln.

Für deine konkrete Einordnung solltest du die aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsatzsteuer und deine steuerliche Beratung berücksichtigen.

Praxisbeispiel: Stundensatz für eine selbstständige Beraterin

Beispielrechnung, kein echter Kundenfall: Eine selbstständige Beraterin plant mit sechs Arbeitsstunden pro Tag und 18 Arbeitstagen pro Monat. Sie berücksichtigt 25 Urlaubstage, acht Feiertage, sieben Krankheitstage und fünf Weiterbildungstage pro Jahr. Bei 65 Prozent fakturierbarer Zeit bleiben rund 667 abrechenbare Stunden pro Jahr.

Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten liegen bei 3.200 Euro, die betrieblichen Fixkosten bei 650 Euro. Ohne Gewinnzuschlag ergibt sich daraus ein Mindest-Stundensatz von rund 69,28 Euro netto. Mit 15 Prozent Gewinnzuschlag steigt der kalkulierte Netto-Stundensatz auf rund 79,67 Euro. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht das rund 94,81 Euro brutto.

Das Beispiel zeigt, warum ein vermeintlich hoher Stundensatz nicht automatisch überteuert ist: Er muss auch nicht fakturierbare Arbeitszeit, Ausfälle, Kosten und unternehmerischen Spielraum finanzieren. Die Werte sind eine vereinfachte Planungsrechnung und müssen an das konkrete Geschäftsmodell angepasst werden.

Häufige Fragen zum Stundensatz

Die wichtigsten Fragen zur Kalkulation, Preisgestaltung und praktischen Anwendung beantwortet der folgende Avada-FAQ-Bereich.

FAQ aktualisiert am 8. Oktober 2026.

Welche Ausfallzeiten gehören in die Kalkulation?2026-10-08T14:37:16+02:00

Urlaub, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung gehören in die dafür vorgesehenen Tagesfelder. Diese Tage zieht der Rechner vom Jahrespotenzial ab. Nicht abrechenbare Tätigkeiten während der verbleibenden Arbeitstage werden anschließend über den Anteil der fakturierbaren Zeit berücksichtigt.

So vermeidest du eine doppelte Kürzung: Wenn Weiterbildung bereits als ganze Ausfalltage eingetragen ist, reduziere die fakturierbare Quote nicht nochmals um genau dieselben Tage. Bei 20 Arbeitstagen pro Monat startet die Rechnung mit 240 Tagen pro Jahr, bevor deine Abzüge wirken. Nutze Feiertage nur, soweit sie dein tatsächliches Arbeitsmodell treffen. Akquise und laufende Verwaltung bleiben dagegen häufig auch in einer gut ausgelasteten Woche notwendig und dürfen nicht vollständig fehlen.

Wie berechne ich den Stundensatz als Kleinunternehmer?2026-10-08T14:37:17+02:00

Wenn deine Umsätze unter die Kleinunternehmerbefreiung fallen und du dafür keine Umsatzsteuer ausweist, setzt du im Umsatzsteuerfeld 0 Prozent an. Das ist eine Recheneinstellung, keine Prüfung deiner steuerlichen Berechtigung. Die Befreiung richtet sich nach § 19 UStG.

Berücksichtige bei deinen Kosten nicht abziehbare Umsatzsteuer: Kostet eine betriebliche Leistung 119 Euro und kannst du die enthaltene Steuer nicht als Vorsteuer abziehen, dürfen nicht nur 100 Euro in deine Kostenplanung eingehen. Dein Mindestbedarf bleibt trotz fehlendem Umsatzsteueraufschlag vollständig zu decken. Der Kleinunternehmer-Rechner hilft bei der gesonderten Einordnung. Ersetze 19 Prozent daher nicht allein deshalb durch null, um einen günstigeren Kundenpreis zu erhalten.

Kann ich aus dem Stundensatz einen Projektpreis ableiten?2026-10-08T14:37:18+02:00

Ja. Multipliziere den kalkulierten Netto-Stundensatz mit dem gesamten voraussichtlichen Projektaufwand und ergänze projektbezogene Fremdkosten sowie einen nachvollziehbaren Risikopuffer. Die Stundenplanung sollte Vorbereitung, Besprechungen, Ausführung, Dokumentation und vereinbarte Korrekturen enthalten.

Bei 80 Euro netto und 25 Stunden ergeben sich zunächst 2.000 Euro netto. Mit zusätzlichen fünf realistisch benötigten Abstimmungsstunden steigt der Aufwand bereits auf 2.400 Euro. Ein Festpreis von 2.000 Euro würde bei diesem tatsächlichen Aufwand nur 66,67 Euro je Stunde einbringen. Begrenze deshalb den Leistungsumfang und die Korrekturschleifen im Angebot. Prüfe nach dem Projekt den realisierten Stundenertrag, damit die nächste Schätzung auf tatsächlichen Zeiten beruht.

Wie viel Prozent meiner Arbeitszeit sollte ich als fakturierbar ansetzen?2026-10-08T14:37:15+02:00

Setze den Anteil an, den du von deiner nach Ausfalltagen verbleibenden Arbeitszeit tatsächlich Kunden berechnen kannst. Es gibt keinen verlässlichen Standardwert für alle Berufe. Angebote, Akquise, Buchhaltung und interne Organisation verbrauchen Arbeitszeit, ohne immer unmittelbar eine Rechnung auszulösen.

Bei 1.600 verfügbaren Jahresstunden ergeben 60 Prozent fakturierbare Zeit 960 abrechenbare Stunden; bei 75 Prozent wären es 1.200. Dieselben Jahreskosten verteilen sich dadurch auf deutlich unterschiedliche Mengen. Erfasse einige Wochen lang Kundenarbeit und interne Arbeit getrennt und aktualisiere die Annahme. Für eine Gründung ohne Zeitdaten ist ein vorsichtiges zusätzliches Szenario sinnvoll. Höhere Auslastung sollte aus konkreter Nachfrage entstehen und nicht allein den gewünschten niedrigen Preis ermöglichen.

Soll ich meinen Stundensatz auf- oder abrunden?2026-10-08T14:37:15+02:00

Runde den kalkulierten Mindest-Stundensatz nicht nach unten, wenn du den angesetzten Jahresbedarf vollständig decken möchtest. Ein sinnvoller Angebotspreis liegt so, dass auch Rundung, Auslastungsrisiken und vereinbarte Nachlässe berücksichtigt sind.

Ergibt die Kalkulation beispielsweise 78,40 Euro netto inklusive deines Gewinnzuschlags, sind 75 Euro kein gleichwertiger gerundeter Preis. Bei 1.000 verkauften Stunden fehlen gegenüber dem Rechenwert 3.400 Euro Jahresumsatz. Ein Preis von 80 Euro ist leichter kommunizierbar, muss aber dennoch zu deinem Angebot und Markt passen. Prüfe zusätzlich, ob Reisekosten, Material oder besondere Leistungen separat berechnet werden. Ein runder Preis ist eine Vertriebsentscheidung; die rechnerische Untergrenze sollte dabei sichtbar bleiben.

Was mache ich, wenn der berechnete Stundensatz am Markt schwer durchsetzbar ist?2026-10-08T14:37:16+02:00

Wenn der kalkulierte Preis schwer durchsetzbar ist, musst du Angebot, Nachfrage und Kostenmodell gemeinsam prüfen. Das Ergebnis lässt sich nicht wirtschaftlich verbessern, indem du notwendige Ausgaben oder unbezahlte Arbeit aus der Rechnung streichst.

Untersuche zuerst, welcher konkrete Kundennutzen bezahlt wird und ob eine andere Zielgruppe, ein klareres Leistungspaket oder weniger Abstimmungsschleifen den Ertrag verbessert. Beispiel: Ein Paket für 800 Euro bei zehn Stunden Gesamtaufwand entspricht 80 Euro je Stunde; bei 16 Stunden bleiben nur 50 Euro. Auch eine höhere Auslastung hilft nur, wenn sie erreichbar ist. Mit der Umsatzprognose kannst du ergänzend prüfen, wie viele Aufträge deine Preisannahme tatsächlich voraussetzt.

Welche Kosten trage ich in den Stundensatzrechner ein?2026-10-08T14:37:18+02:00

Trenne deinen monatlichen privaten Bedarf von den monatlichen unternehmerischen Fixkosten. Das private Feld umfasst ausdrücklich Lebenshaltung einschließlich geplanter Einkommensteuer und Sozialversicherung. Der Rechner ermittelt diese persönlichen Abgaben nicht selbst aus deinem Geschäftsergebnis.

Zu den betrieblichen Fixkosten können Software, Büromiete, Telefon, Versicherungen und laufende Buchhaltung gehören. Rechne jährliche Zahlungen für dieses Feld auf einen Monat um: Eine Jahresversicherung von 600 Euro entspricht 50 Euro monatlich. Einmalige Anschaffungen und variable Projektkosten musst du zusätzlich sachgerecht planen, damit sie nicht unbemerkt fehlen oder doppelt zählen. Zur Vorbereitung deines persönlichen Bedarfs kann der Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige eine ergänzende Modellrechnung liefern.

Wie wird der Mindest-Stundensatz berechnet?2026-10-08T14:37:19+02:00

Der Mindest-Stundensatz verteilt deinen jährlichen privaten und betrieblichen Bedarf auf die tatsächlich abrechenbaren Jahresstunden. Zuerst berechnet das Werkzeug die Arbeitstage nach Ausfällen, multipliziert sie mit den Tagesstunden und berücksichtigt dann den fakturierbaren Anteil.

Ein einfaches Beispiel: 200 verfügbare Tage mal acht Stunden mal 60 Prozent ergeben 960 abrechenbare Stunden. Bei 4.000 Euro monatlichem Gesamtbedarf sind jährlich 48.000 Euro zu decken. Der Mindest-Stundensatz beträgt damit 50 Euro netto. Ein Gewinnzuschlag von 20 Prozent erhöht ihn auf 60 Euro netto; Umsatzsteuer wird anschließend zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt. Die Beispielwerte zeigen den Rechenweg und sind keine Empfehlung für eine bestimmte Branche.

Ist der Gewinnzuschlag dasselbe wie eine Gewinnmarge?2026-10-08T14:37:19+02:00

Nein. Der Gewinnzuschlag im Rechner wird auf den kalkulierten Mindestwert aufgeschlagen, während eine Marge einen Überschuss ins Verhältnis zum Verkaufspreis setzt. Die Prozentwerte haben unterschiedliche Bezugsgrößen und sind daher nicht austauschbar.

Bei einem Mindest-Stundensatz von 50 Euro und 20 Prozent Zuschlag entstehen 60 Euro netto. Die zusätzlichen zehn Euro entsprechen 16,67 Prozent des Verkaufspreises von 60 Euro, nicht 20 Prozent. Außerdem ist der Zuschlag noch keine Garantie für einen entsprechenden tatsächlichen Jahresgewinn: Du musst die angesetzten Stunden auch verkaufen und deinen Bedarf realistisch kalkuliert haben. Für die Gegenüberstellung von Marge und Aufschlag hilft der Margenrechner.

Warum kann ich mein früheres Monatsgehalt nicht einfach durch 160 Stunden teilen?2026-10-08T14:37:20+02:00

Weil selbstständige Arbeit auch unbezahlte Arbeitszeit und selbst finanzierte Kosten umfasst. Ein Angestelltengehalt ist deshalb keine vollständige Umsatzanforderung für deine Selbstständigkeit. Der Stundensatz muss den privaten Bedarf, betriebliche Ausgaben und die nicht verkaufbare Zeit mittragen.

Wenn du beispielsweise 160 Stunden im Monat arbeitest, aber nur 96 davon abrechnen kannst, verteilen sich deine Kosten auf 96 verkaufte Stunden. Dazu kommen die im Jahresmodell erfassten Ausfalltage. Ein Gehalt geteilt durch 160 würde diese Unterschiede übergehen. Nutze stattdessen reale private und betriebliche Monatsbeträge und bereite deine Kapazität sorgfältig vor. Erst anschließend lässt sich beurteilen, ob der erforderliche Preis zu deinem Leistungsangebot passt.

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Hinweis: Die Rechnerlogik orientiert sich an einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung. Eingaben und Ergebnisse sind individuell zu prüfen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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Klaus Schaumberger, Gründungscoach bei Gründer-Helden

Über den Autor

Klaus Schaumberger

Gründungscoach bei Gründer-Helden, einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger für AVGS-Gründungscoaching. Klaus begleitet Gründer bundesweit auf dem Weg in die Selbstständigkeit – vom Gründungszuschuss über den Businessplan bis zur Finanzierung – klar und ehrlich, ohne Behördendeutsch. Unterstützt von einem Team aus Coaches mit unterschiedlichen Schwerpunkten (u. a. Steuern & Rechtsformen) und Beratung in deiner Sprache (DE/EN/UA/RU/IT).


Die Kalkulation vervollständigen: mit dem Arbeitgeberkosten-Rechner Bruttolöhne und zusätzliche Arbeitgeberkosten einplanen; mit dem Einkommensteuer-Rechner eine Einkommensteuer-Rücklage im Modell abschätzen.

By |2026-10-08T14:37:21+02:0020. August 2026|Allgemein|12 Comments
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