Rechner · Finanzplanung
Krankenkassen-Rechner für Selbstständige 2026
Schätze deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner berücksichtigt Mindestbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze, Krankengeldoption und Kinderzahl.
Von Klaus Schaumberger · Stand: 5. Oktober 2026

Krankenkassen-Rechner 2026
GKV-Beitrag für Selbstständige schätzen
Kranken- und Pflegeversicherung mit Mindest- und Höchstbemessung berechnen. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Rechenweg und Einordnung
Stand: 5. Oktober 2026. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
Wie berechnet sich die GKV für Selbstständige?
Die gesetzliche Krankenversicherung wendet Grundbeitrag und kassenindividuellen Zusatzbeitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen an. 2026 werden im Standardfall mindestens 1.318,33 Euro und höchstens 5.812,50 Euro monatlich berücksichtigt. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, deren Satz unter anderem vom Kinderstatus abhängt.
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Geltungsbereich: Beitragsmodell für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die ihren Beitrag selbst tragen. Sonderregelungen etwa über die Künstlersozialkasse, Familienversicherung und private Krankenversicherung sind nicht abgebildet. Trage sämtliche relevanten monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen ein.
Werte 2026: Für freiwillig versicherte Selbstständige werden monatlich mindestens 1.318,33 Euro und höchstens 5.812,50 Euro als beitragspflichtige Einnahmen angesetzt. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt zum Grundbeitrag hinzu.
Die Kalkulation vervollständigen: mit dem Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige betrieblichen Gewinn und privaten Finanzbedarf gegenüberstellen.
Allgemeiner oder ermäßigter Beitragssatz?
Ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch gilt in der GKV der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent. Mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag gilt der allgemeine Satz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Der amtliche Durchschnitt beträgt 2026 2,9 Prozent, einzelne Kassen verlangen jedoch mehr oder weniger.
Mindest- und Höchstbeitrag
Auch bei geringeren tatsächlichen Einnahmen wird grundsätzlich mindestens die Mindestbemessungsgrundlage angesetzt. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter. Bei 2.000 Euro monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen rechnet das Tool mit 2.000 Euro; bei 800 Euro mit 1.318,33 Euro und bei 7.000 Euro mit 5.812,50 Euro.
Freiwillig Versicherte können neben Arbeitseinkommen weitere beitragspflichtige Einnahmen haben, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Die Krankenkasse entscheidet anhand der vollständigen Einkommenssituation und kann Beiträge nach Steuerbescheid endgültig festsetzen.
Pflegeversicherung und Kinder
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 reduziert sich der Satz während der gesetzlichen Berücksichtigungszeit jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Der Rechner bietet diese Stufen zur Auswahl; Sonderfälle und Nachweise klärst du mit der Pflegekasse.
Beispiel bei 3.500 Euro Einkommen
Ohne Krankengeld und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag ergibt sich für die Krankenversicherung ein Gesamtsatz von 16,9 Prozent. Bei einem Kind kommen 3,6 Prozent Pflegeversicherung hinzu. Der Gesamtbeitrag liegt damit rechnerisch bei 20,5 Prozent von 3.500 Euro. Selbstständige tragen diese Beiträge grundsätzlich allein.
Was ist mit privater Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung kalkuliert nicht als festen Prozentsatz des Einkommens. Alter, Gesundheitszustand, Tarif, Selbstbehalt und Leistungsumfang bestimmen den Beitrag. Deshalb ist sie in diesem GKV-Rechner nicht abgebildet. Vergleiche nicht nur den heutigen Monatsbeitrag, sondern auch Leistungen, Familienplanung und langfristige Entwicklung.
Welche Einnahmen berücksichtigt die Krankenkasse?
Bei freiwillig Versicherten kann die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit maßgeblich sein. Neben Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit können beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen beitragspflichtig sein. Welche Einnahmen im Einzelfall angesetzt werden, entscheidet die Krankenkasse nach den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben.
Der Rechner verwendet genau den von dir eingetragenen Monatswert. Wenn du nur deinen betrieblichen Gewinn einträgst, obwohl weitere beitragspflichtige Einnahmen vorhanden sind, fällt das Ergebnis zu niedrig aus.
Gewinn, Einkommen und Beitragsbemessung
Für Selbstständige ist regelmäßig der steuerliche Gewinn relevant, nicht der Umsatz. Ein Umsatz von 8.000 Euro bei 4.500 Euro Betriebsausgaben führt vereinfacht zu 3.500 Euro Gewinn. Für die monatliche Planung kann der erwartete Jahresgewinn durch zwölf geteilt werden. Die endgültige Kasseinstufung richtet sich jedoch nach den einzureichenden Nachweisen.
Bei schwankendem Einkommen ist ein einzelner guter oder schlechter Monat deshalb nicht automatisch die Bemessungsgrundlage. Informiere die Krankenkasse dennoch zeitnah über erhebliche Änderungen und reiche angeforderte Bescheide fristgerecht ein.
Mindestbemessungsgrundlage 2026
Liegt dein tatsächliches monatliches Einkommen unter 1.318,33 Euro, rechnet der Standardfall trotzdem mindestens mit diesem Betrag. Ohne Krankengeld ergibt sich bei 14,0 Prozent Grundbeitrag und 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitrag ein reiner Krankenversicherungsbeitrag von rund 222,80 Euro. Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu.
Die Mindestbemessung erklärt, warum der prozentuale Anteil am tatsächlichen Einkommen bei niedrigen Gewinnen sehr hoch sein kann. Für die Tragfähigkeitsplanung muss deshalb geprüft werden, ob der Gewinn nicht nur Betriebskosten, sondern auch Mindestbeitrag und privaten Bedarf deckt.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Oberhalb von 5.812,50 Euro monatlich steigt der GKV-Beitrag aus zusätzlichen Einnahmen im Standardmodell nicht weiter. Ohne Krankengeld beträgt der Krankenversicherungs-Höchstbeitrag bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag laut Bundesgesundheitsministerium 982,31 Euro monatlich; mit Krankengeldanspruch 1.017,19 Euro. Auch hier kommt die Pflegeversicherung hinzu.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist keine Versicherungspflichtgrenze für Selbstständige und keine Aussage darüber, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich oder sinnvoll ist.
Krankengeldoption abwägen
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent beinhaltet grundsätzlich einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ohne Anspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent. Die Beitragsdifferenz ist relativ klein, die wirtschaftliche Bedeutung einer längeren Erkrankung kann dagegen groß sein.
Prüfe Wartezeit, Höhe des Krankengelds, Rücklagen, laufende Betriebskosten und mögliche ergänzende Wahltarife oder private Krankentagegeldlösungen. Der Rechner vergleicht nur die Beitragssätze, nicht den Leistungsumfang.
Pflegeversicherung nach Kinderzahl
Kinderlose Mitglieder ab 23 tragen 2026 insgesamt 4,2 Prozent. Für Eltern gilt grundsätzlich 3,6 Prozent. Vom zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 reduziert sich der Beitrag jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Bei fünf oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern ergibt sich so ein Satz von 2,6 Prozent.
Der Abschlag gilt nur während der maßgeblichen Altersphase und setzt entsprechende Nachweise voraus. Sind Kinder älter, kann sich der Satz wieder erhöhen. Die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag bleibt für Eltern lebenslang bestehen: Auch bei mehreren erwachsenen Kindern gilt grundsätzlich 3,6 Prozent, wenn höchstens ein Kind unter 25 berücksichtigungsfähig ist. Aktualisiere die Auswahl deshalb bei familiären Veränderungen.
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Vorläufige und endgültige Beitragsfestsetzung
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit liegt noch kein Einkommensteuerbescheid für das laufende Jahr vor. Die Krankenkasse setzt Beiträge daher häufig vorläufig anhand einer Schätzung oder vorhandener Nachweise fest. Später wird der Steuerbescheid angefordert und der Beitrag endgültig berechnet.
War der Gewinn höher als geschätzt, kann eine Nachzahlung entstehen. War er niedriger, ist eine Erstattung möglich, soweit die Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Bewahre deshalb nicht nur eine Steuerrücklage, sondern auch einen Puffer für Sozialversicherungsbeiträge.
Beispiel für eine Beitragsnachzahlung
Du meldest zunächst 2.500 Euro monatliche beitragspflichtige Einnahmen, tatsächlich ergeben sich laut Steuerbescheid durchschnittlich 4.000 Euro. Die Differenz von 1.500 Euro wird nach dem anwendbaren Kranken- und Pflegeversicherungssatz nachberechnet. Bei einem Gesamtsatz von beispielsweise 20,5 Prozent wären das rund 307,50 Euro pro betroffenem Monat.
Über zwölf Monate kann daraus eine Nachzahlung von rund 3.690 Euro entstehen. Das Beispiel zeigt, warum eine zu niedrige Gewinnschätzung keine dauerhafte Beitragsersparnis ist.
GKV und PKV nicht nur über den Startbeitrag vergleichen
Die GKV orientiert sich grundsätzlich an beitragspflichtigen Einnahmen innerhalb der Grenzen; Familienangehörige können unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Die PKV kalkuliert tarifbezogen nach Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und Leistungsumfang. Ehepartner und Kinder benötigen dort regelmäßig eigene Verträge.
Ein sinnvoller Vergleich umfasst Leistungen, Selbstbehalt, Krankentagegeld, Familienplanung, Beitragsentwicklung, Rückkehrmöglichkeiten und finanzielle Tragbarkeit bei geringerem Einkommen. Der Rechner liefert ausschließlich eine GKV-Schätzung.
Krankenkasse im Businessplan
Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern ist der persönliche Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich keine normale betriebliche Ausgabe. Er gehört aber zwingend in den privaten Finanzbedarf und beeinflusst, welcher Gewinn zum Leben erforderlich ist. In der Liquiditätsplanung ist er eine monatliche Auszahlung.
Plane nicht nur den Mindestbeitrag, wenn deine Gewinnprognose deutlich höher liegt. Verwende einen zum Gewinn passenden Wert und ergänze einen Puffer für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie mögliche Nachberechnung.
Beiträge und Rücklagen regelmäßig überprüfen
Ein alter oder zu niedriger Pauschalwert für die Krankenversicherung kann eine Finanzierungslücke erzeugen. Wenn die Kasse zunächst vorläufig niedrig abrechnet und später anhand des Steuerbescheids nachfordert, kann zusätzlich zu einer Steuernachzahlung eine Beitragsnachzahlung entstehen.
Kalkuliere den Beitrag quartalsweise mit der aktuellen Gewinnhochrechnung neu und lege eine positive Differenz zum tatsächlich gezahlten Beitrag zurück. So bleibt eine spätere Korrektur beherrschbar.
Praxisvergleich bei drei Einkommenshöhen
Bei Einnahmen unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage rechnet der Standardfall dennoch mit 1.318,33 Euro. Bei 3.000 Euro wird der tatsächliche eingegebene Wert verwendet. Ab 5.812,50 Euro greift die Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch verläuft der Beitrag zwischen Mindest- und Höchstgrenze proportional und bleibt oberhalb der Höchstgrenze konstant.
Für die Gründungsplanung ist besonders die Mindeststufe wichtig: Sinkt dein Gewinn in der Anlaufphase stark, fällt der Beitrag nicht im gleichen Verhältnis. Bei hohem Gewinn solltest du dagegen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze weiter prozentual hochrechnen.
Was du der Krankenkasse melden solltest
Informiere deine Kasse über Aufnahme und Umfang der Selbstständigkeit, erwartetes Einkommen und weitere relevante Einkünfte. Reiche Einkommensteuerbescheide und angeforderte Nachweise fristgerecht ein. Fehlen Unterlagen, kann eine ungünstige Einstufung oder Höchstbemessung drohen.
Ändern sich Einkommen, Familienstatus, Kinderzahl oder Krankengeldoption, sollte die Berechnung aktualisiert werden. Bewahre Bescheide und deine zugrunde liegenden Gewinnschätzungen auf, damit spätere Korrekturen nachvollziehbar bleiben.
Checkliste für die Finanzplanung
- kassenindividuellen Zusatzbeitrag eintragen;
- Krankengeldanspruch bewusst auswählen;
- Pflegebeitrag nach Kinderstatus prüfen;
- weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigen;
- Mindest- und Höchstbemessung anwenden;
- vorläufigen Beitrag mit Gewinnhochrechnung vergleichen;
- Rücklage für Nachberechnungen bilden;
- Beitrag als privaten Liquiditätsbedarf einplanen.
Verknüpfe den Monatsbeitrag mit dem Einkommensteuer-Rechner und dem Liquiditäts-Rechner. So erkennst du, welcher Gewinn nach Steuer, Krankenversicherung und privaten Ausgaben tatsächlich verfügbar bleibt.
Jährliche Aktualisierung der Rechenwerte
Mindestbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag können sich jährlich ändern. Zusätzlich kann deine Krankenkasse ihren individuellen Zusatzbeitrag anpassen. Aktualisiere den Rechnerwert deshalb spätestens zum Jahreswechsel und bei jeder Beitragsmitteilung.
Auch ein unveränderter Gewinn kann dadurch zu einem anderen Beitrag führen. Für mehrjährige Businesspläne solltest du nicht einfach den Wert von 2026 fortschreiben, sondern eine angemessene Steigerung oder aktualisierte Jahreswerte einplanen.
Die Zahlen auf dein Gründungsvorhaben übertragen
Nutze berufsspezifische Kosten, Leistungsangebote und Planungsannahmen aus diesen Leitfäden: Als Yogalehrer selbstständig: Kurse, Kosten und Vorsorge, Selbstständig machen als Physiotherapeut: Praxis gründen und erfolgreich starten, Als Tierheilpraktiker gründen: Grenzen und Kalkulation. Übertrage nur die zu deinem eigenen Vorhaben passenden Annahmen in den Rechner.
Quellen und Stand
Stand: 5. Oktober 2026. Quellen: BMG: Beitragssätze, Mindest- und Höchstbemessung der GKV 2026 und BMG: Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag und Mehrkindabschläge. Unverbindliche Schätzung; verbindlich ist die Einstufung deiner Kasse.
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Häufige Fragen: Krankenkassen-Rechner 2026
Der individuelle Satz deiner Krankenkasse, auf zwei Nachkommastellen genau. Die voreingestellten 2,9 Prozent sind der amtliche Durchschnitt für 2026.
Freiwillig versicherte Selbstständige tragen ihren Beitrag grundsätzlich vollständig selbst. Einen Arbeitgeber gibt es für die selbstständige Tätigkeit nicht.
Mögliche Gründe sind weitere beitragspflichtige Einnahmen, ein höherer Zusatzbeitrag, Säumnisfolgen, besondere Tarife oder eine abweichende Einstufung durch die Kasse.
Ja. Vorläufige Beiträge können nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids endgültig festgesetzt und nachberechnet oder erstattet werden.
Grundbeitrag und Bemessungsgrenzen sind gesetzlich vorgegeben, der Zusatzbeitrag und bestimmte Satzungsleistungen unterscheiden sich jedoch.
Die Beitragsberechnung folgt besonderen Regeln. Negative Einkünfte können nicht beliebig mit allen positiven Einnahmen verrechnet werden. Kläre deinen Einzelfall mit der Kasse.
Für eine grobe Rücklage ja, verbindlich ist aber nicht der Umsatz, sondern die beitragsrechtlich relevante Einkommensbasis und die Einstufung der Krankenkasse.
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit und Einkommen oberhalb der maßgeblichen Grenzen schließen eine beitragsfreie Familienversicherung regelmäßig aus. Die Kasse prüft den Einzelfall.

