UG gründen mit Gründungszuschuss: Notartermin, Handelsregister & Co.

Gruender bespricht eine Gruendungsfoerderung mit einem Berater

KI-generiertes Symbolbild

Warum die UG eine attraktive Option beim Gründungszuschuss ist

Die UG (haftungsbeschränkt) verbindet zwei Vorteile, die für Gründer mit Gründungszuschuss besonders relevant sind: Sie bietet Haftungsschutz ab 1 Euro Stammkapital und ist trotzdem als Rechtsform beim GZ förderfähig.

Wer als Einzelunternehmer nicht auftreten möchte – etwa weil das Geschäftsmodell professionelleres Auftreten erfordert, weil Haftungsrisiken bestehen oder weil eine spätere Umwandlung in eine GmbH geplant ist – wählt häufig die UG als Einstieg.

Dieser Artikel zeigt dir den vollständigen Gründungsprozess einer UG im Kontext des Gründungszuschusses: von der Satzung bis zur Eintragung, mit allen relevanten Fristen und praktischen Hinweisen.

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UG-Gründung – die Eckdaten

Was vorab gilt: Dieselbe Förderlogik wie beim Einzelunternehmen

Ein wichtiger Hinweis zu Beginn: Die Fördervoraussetzungen beim Gründungszuschuss sind für die UG dieselben wie für das Einzelunternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit. Es gelten keine besonderen Hürden allein aufgrund der Rechtsform.

Die beiden entscheidenden Parameter bleiben:

Bedürftigkeit: Du musst nachweisen, dass du den Gründungszuschuss zur Sicherung deines Lebensunterhalts in der Startphase benötigst. Das Stammkapital der UG – auch wenn es nur 1 Euro beträgt – gehört dem Unternehmen und ersetzt nicht dein persönliches Einkommen. Die Finanzplanung muss glaubhaft zeigen, dass dein geplanter Gewinn in den ersten vier bis sechs Monaten den Privatbedarf signifikant unterschreitet.

Tragfähigkeit: Das Vorhaben muss perspektivisch eine ausreichende Lebensgrundlage bieten. Spätestens nach sechs Monaten – so die Erwartung der BA – sollte die Planung Tragfähigkeit signalisieren. Das ist die Prüflogik der BA, unabhängig davon, wie das Geschäftsmodell tatsächlich skaliert.

Wer diese beiden Parameter in seiner Finanzplanung korrekt abbildet, hat dieselben Chancen auf eine Bewilligung wie jeder andere Gründer.

Schritt 1: Gesellschaftervertrag (Satzung) vorbereiten

Die UG wird durch einen notariellen Gesellschaftervertrag – auch Satzung genannt – gegründet. Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Eckpunkte der Gesellschaft:

  • Firma (Name der UG) und Sitz
  • Unternehmensgegenstand (was die UG tut)
  • Stammkapital und Gesellschafteranteile
  • Geschäftsführung
  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung

Für die UG kann ein vereinfachtes Musterprotokoll verwendet werden – das spart Notarkosten und ist für unkomplizierte Gründungen mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer ausreichend. Das Musterprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht frei angepasst werden. Wer individuelle Regelungen benötigt, muss einen vollständigen Gesellschaftervertrag aufsetzen – das ist aufwändiger, aber flexibler.

Wichtig für den GZ-Antrag: Im Gegensatz zur GmbH muss der Gesellschaftervertrag der UG beim Antrag auf Gründungszuschuss nicht eingereicht werden.

Schritt 2: Notartermin

Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet werden. Ohne Notartermin keine UG.

Was passiert beim Notartermin?

Der Notar beurkundet den Gesellschaftervertrag, prüft die Identität der Gründer und bereitet die Unterlagen für die Handelsregistereintragung vor. Bei Verwendung des Musterprotokolls ist der Termin in der Regel kurz und unkompliziert.

Kosten: Abhängig vom Stammkapital und vom Aufwand. Bei einem Stammkapital von 1 Euro und Verwendung des Musterprotokolls liegen die Notarkosten typischerweise bei 100–300 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten für die Handelsregistereintragung.

Timing: Plane den Notartermin so, dass er zeitlich mit deinem angestrebten Gründungsdatum im GZ-Antrag vereinbar ist. Der Notartermin allein begründet die UG noch nicht rechtlich – das geschieht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

Schritt 3: Stammkapital einzahlen

Vor der Handelsregistereintragung muss das Stammkapital auf das Geschäftskonto der UG in Gründung (i.G.) eingezahlt werden. Bei einem Stammkapital von 1 Euro ist das formal erfüllt – in der Praxis empfiehlt sich jedoch ein höherer Betrag, um handlungsfähig zu sein.

Praxishinweis: Eröffne das Geschäftskonto frühzeitig. Manche Banken benötigen den notariellen Vertrag als Voraussetzung für die Kontoeröffnung – das kann einige Tage dauern. Plane diesen Schritt in deine Gesamtvorlaufzeit ein.

Das eingezahlte Stammkapital muss dem Notar gegenüber nachgewiesen werden, bevor er die Anmeldung zum Handelsregister einreicht.

Schritt 4: Anmeldung zum Handelsregister

Der Notar reicht die Unterlagen nach Beurkundung beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister) ein. Du musst dafür in der Regel nichts weiter tun – der Notar übernimmt diesen Schritt.

Dauer: Die Eintragung dauert je nach Amtsgericht und Auslastung zwei bis vier Wochen. In manchen Regionen geht es schneller, in anderen länger. Plane diese Vorlaufzeit bei der Festlegung deines Gründungsdatums im GZ-Antrag realistisch ein.

Rechtlicher Hinweis: Bis zur Eintragung ins Handelsregister existiert die UG rechtlich noch nicht. In dieser Phase operierst du als „UG (haftungsbeschränkt) i.G.“ – in Gründung. Verträge und Verbindlichkeiten, die du in dieser Phase eingehst, können unter Umständen zu persönlicher Haftung führen.

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Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister – der entscheidende Moment

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die UG rechtlich. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie als eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung.

Für den Gründungszuschuss ist die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungsnachweis – nicht der Notartermin, nicht die Gewerbeanmeldung. Der Handelsregisterauszug muss dem GZ-Antrag beigefügt werden.

Das bedeutet: Wenn du im GZ-Antrag ein Gründungsdatum angibst, muss zu diesem Datum die Eintragung vorliegen – oder zumindest unmittelbar bevorstehen. Setze das Gründungsdatum nicht früher an, als die Eintragung realistischerweise abgeschlossen sein kann.

Aus unserer Coaching-Praxis

Der kritische Moment ist die Handelsregister-Eintragung – erst dann existiert deine UG. Wir stimmen das Timing mit deinem Gründungsdatum ab.

Schritt 6: Gewerbeanmeldung

Nach der Handelsregistereintragung muss die UG ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden (sofern es sich um eine gewerbliche und keine freiberufliche Tätigkeit handelt). Die Eingangsbestätigung der Gewerbeanmeldung ist ebenfalls ein relevanter Nachweis im GZ-Verfahren.

Die Gewerbeanmeldung ist unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Tage erledigt – persönlich, online oder postalisch beim zuständigen Gewerbeamt.

Schritt 7: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Nach der Gründung sendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin werden u.a. die erwarteten Umsätze und Gewinne abgefragt – auf Basis dieser Angaben legt das Finanzamt die Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fest.

Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) und der Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Diese Steuerbelastung muss in der Finanzplanung des Businessplans berücksichtigt sein.

Die Thesaurierungspflicht – ein häufig unterschätzter Faktor

Die UG ist gesetzlich verpflichtet, 25 % des jährlichen Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist. Erst dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Das bedeutet: Nicht der gesamte Gewinn steht zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei der Liquiditätsplanung – und bei der Berechnung des Privatbedarfs – muss dieser Faktor berücksichtigt werden.

Praxisbeispiel: Eine UG erwirtschaftet im ersten Jahr einen Jahresüberschuss von 20.000 Euro. Davon müssen 5.000 Euro (25 %) in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Nur 15.000 Euro stehen für Ausschüttungen oder andere Zwecke zur Verfügung.

Gesamtübersicht: UG-Gründung mit GZ im Zeitplan

SchrittWasDauer
1Satzung / Musterprotokoll vorbereiten1–3 Tage
2Notartermin1 Tag
3Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen3–7 Tage
4Notar reicht beim Handelsregister ein1–2 Tage
5Handelsregistereintragung2–4 Wochen
6Gewerbeanmeldung1–3 Tage
7Steuerliche Erfassung Finanzamt2–4 Wochen
GesamtVon Notartermin bis Eintragungca. 3–5 Wochen

Fazit für die GZ-Planung: Plane mindestens vier Wochen zwischen Notartermin und angestrebtem Gründungsdatum ein. Wer zu knapp kalkuliert, riskiert, dass das Gründungsdatum im Antrag nicht mit dem tatsächlichen Eintragungsdatum übereinstimmt.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur UG-Gründung

Was ist die Thesaurierungspflicht?2026-07-22T22:26:37+02:00

25 % des Jahresgewinns müssen in eine Rücklage – bis 25.000 € erreicht sind. Das ist zugleich der Weg zur GmbH.

Welche Rechtsform passt zu mir?2026-07-22T22:26:37+02:00

Das hängt von Haftung, Kapital und Zielen ab. Ein Vergleich plus interaktiver Rechtsform-Finder: UG, GmbH oder Einzelunternehmen?

Kann ich eine UG alleine gründen?2026-07-22T22:26:36+02:00

Ja, eine Ein-Personen-UG ist möglich. Du bist dann Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person.

Ist die UG mit dem Gründungszuschuss vereinbar?2026-07-22T22:26:36+02:00
Brauche ich einen Notar?2026-07-22T22:26:35+02:00

Ja, die Satzung wird notariell beurkundet, danach folgt die Handelsregister-Eintragung.

Wann entsteht meine UG rechtlich?2026-07-22T22:26:35+02:00

Erst mit der Eintragung ins Handelsregister – vorher haftest du persönlich. Deshalb ist das Timing mit dem Gründungsdatum im Antrag so wichtig.

Was kostet eine UG-Gründung?2026-07-22T22:26:34+02:00

Grob 300–800 € für Notar und Handelsregister, plus Stammkapital. Wie du laufende Kosten und Buchhaltung planst: Finanzstart der UG.

Wie viel Stammkapital brauche ich wirklich?2026-07-22T22:26:34+02:00

Formal ab 1 €, praktisch mehr, um Gründungskosten und erste Ausgaben zu decken. Details: Finanzstart der UG.

Wie lange dauert eine UG-Gründung?2026-07-22T22:26:33+02:00

Meist ca. 2–4 Wochen – die UG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

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Klaus Schaumberger, Gründungscoach bei Gründer-Helden

Über den Autor

Klaus Schaumberger

Gründungscoach bei Gründer-Helden, einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger für AVGS-Gründungscoaching. Klaus begleitet Gründer bundesweit auf dem Weg in die Selbstständigkeit – vom Gründungszuschuss über den Businessplan bis zur Finanzierung – klar und ehrlich, ohne Behördendeutsch. Unterstützt von einem Team aus Coaches mit unterschiedlichen Schwerpunkten (u. a. Steuern & Rechtsformen) und Beratung in deiner Sprache (DE/EN/UA/RU/IT).

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By |2026-08-19T22:13:19+02:0022. Juli 2026|Ratgeber|0 Comments
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